pafl: Vernehmlassung zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 13. Juli (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. Juli 2010 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung soll gewährleistet werden, dass Liechtenstein die international anerkannten Standards in der Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht einhält. Zugleich soll der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein damit der bis anhin verwehrte, wichtige Zugang zu den internationalen Standardorganisationen im Wertpapierbereich ermöglicht werden.
Liechtenstein erfüllt zum heutigen Zeitpunkt die durch die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) und den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) vorgegebenen Standards im Amtshilfebereich noch nicht in vollem Umfang. Kritisch beurteilt wird die im liechtensteinischen Amtshilfeverfahren gewährte Information des Kunden über das Amtshilfeersuchen sowie die fehlende Möglichkeit der FMA, in allen von CESR und IOSCO geforderten Fällen Amtshilfe zu leisten. Durch die vorliegende Gesetzesänderung werden diese Punkte unter Wahrung des Kundenschutzes behoben und die liechtensteinische Amtshilfe an die von IOSCO und CESR vorgegebenen Standards angepasst. Dies soll der FMA die Erlangung des Mitgliedsstatus bei IOSCO und des Beobachterstatus bei CESR und damit auch die Beteiligung an der neuen europäischen Finanzaufsichtsstruktur ermöglichen.
"Mit der geplanten Gesetzesänderung kann sichergestellt werden, dass die liechtensteinischen Finanzintermediäre im Wertpapierbereich auch künftig an den europäischen und internationalen Finanzmärkten teilnehmen können und die Konkurrenzfähigkeit und die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein erhalten bleibt", so Regierungschef Klaus Tschütscher zu den Beweggründen der Vorlage.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 4. August 2010.
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