pafl: Praxisänderung zur Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug
Vaduz (ots)
Vaduz, 21. Juli (pafl) - Damit die Menge an Treibhausgasen begrenzt werden kann, wurde aufgrund der Klimakonvention (Kyoto-Protokoll) ein System mit Emissionszertifikaten eingeführt. Zum Schutz der Umwelt verpflichten sich die Staaten zur Beschränkung der Treibhausgase auf eine bestimmte Menge und geben den Unternehmen, welche die festgesetzten Bedingungen unterschreiten, sogenannte Emissionszertifikate ab. Diese Rechte sind an speziellen Börsen handelbar. Unternehmen, die ihre Vorgabe überschreiten, können solche Anrechte zum Ausgleich der tatsächlichen Emission erwerben. Diese Rechte stellten in der Vergangenheit (bis zum 30. Juni 2010) zum Normalsatz steuerbare Dienstleistungen im Sinne der Mehrwertsteuer dar.
Aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklungen in der Europäischen Union und diversen EU-Ländern ist der Handel mit CO2-Emissionsrechten neu ab dem 1. Juli 2010 von der Mehrwertsteuer ausgenommen. "Diese Praxisänderung wird im Gleichschritt mit der Schweiz vollzogen. Das Fürstentum Liechtenstein hat sich im Vertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Anwendung derselben Praxis verpflichtet. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass der Handel mit Emissionsgutschriften nicht zum Zwecke eines möglichen Mehrwertsteuerbetrugs missbraucht wird", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.
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