pafl: Übernahme einer neugefassten EG-Richtlinie über Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats
Vaduz (ots)
Vaduz, 26. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. August 2010 den Bericht und Antrag über die Übernahme einer neugefassten EG-Richtlinie zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie betrifft die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen. Sie soll durch Abänderung des Gesetzes vom 16. Juni 2000 über Europäische Betriebsräte umgesetzt werden.
Die neugefasste Richtlinie soll das Recht auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sicherstellen, die Bildung neuer Europäischer Betriebsräte fördern und für Rechtssicherheit in Fragen ihrer Einrichtung und Arbeitsweise sorgen. Bereits die Vorgänger-Richtlinie sah das Recht auf Einsetzung von Europäischen Betriebsräten in Unternehmen oder Unternehmensgruppen von einer bestimmten Grösse vor. Erforderlich ist weiterhin ein Minimum von insgesamt 1'000 Arbeitnehmern in den Mitgliedsstaaten des EWR mit einem Minimum von jeweils 150 Arbeitnehmern in zwei dieser Staaten.
Neu werden die "Unterrichtung" der Arbeitnehmer sowie die "länderübergreifenden Angelegenheiten" ausdrücklich definiert. Die Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums und der Beginn der Verhandlungen werden ausserdem neu auch den zuständigen europäischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden mitgeteilt. Die Europäischen Betriebsräte sollen zudem so weit als möglich eine ausgewogene Vertretung von Arbeitnehmern nach Tätigkeit, Arbeitnehmerkategorien und Geschlecht sowie Regelungen für eine Anpassung vorsehen.
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