pafl: Regierung genehmigt Interpellationsbeantwortung zur Verkehrspolitik
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. September (pafl) - In ihrer Sitzung vom 28. September hat die Regierung die Interpellationsbeantwortung zur Verkehrspolitik genehmigt und zuhanden des Landtags verabschiedet. Ein weiteres Gesamtverkehrskonzept, wie es die Interpellanten fordern, ist derzeit nicht notwendig, da das Mobilitätskonzept "Mobiles Liechtenstein 2015" nach wie vor gültig ist.
Mit dem Mobilitätskonzept "Mobiles Liechtenstein 2015" hat die Regierung, basierend auf der Analyse der Ausgangslage und den Entwicklungsperspektiven, eine mittelfristige Gesamtverkehrspolitik und eine Mobilitätsstrategie formuliert. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer führt dazu aus: "Trotz oder gerade weil sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern, stellt das Verkehrssystem die Voraussetzung für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort dar und muss im Sinne des Mobilitätskonzepts entwickelt werden. Dies entspricht auch dem Landesrichtplan und dem Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein, das sich in Ausarbeitung befindet."
Schlüsselvorhaben "S-Bahn"
Eine halbstündliche grenzüberschreitende S-Bahn-Verbindung zu realisieren und dafür die Eisenbahninfrastruktur auszubauen, gehört zu einem Schlüsselvorhaben, das kommunal und regional breit abgestützt ist. Ausgehend vom Entscheid, der für oder gegen den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zu fällen ist, leiten sich die weiteren Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und die Angebote im Strassenverkehr und öffentlichen Verkehr ab.
Die Regierung zeigt in der Interpellationsbeantwortung auf, dass die Einnahmen aus dem Verkehrsbereich die Kosten für die Verkehrsinfrastruktur übertreffen. Vor allem die Nutzer der Strasseninfrastruktur generieren wesentlich höhere Einnahmen zugunsten des Staates, als Ausgaben für die Verkehrsinfrastruktur getätigt werden. Um die notwendige wirtschaftliche Entwicklung und damit nicht zuletzt der Sicherung der Steuereinnahmen des Landes zu gewährleisten, ist es notwendig, die Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer auszubauen. Eine funktionierende und adäquate Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für die Lebens- und Standsortqualität Liechtensteins.
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