pafl: Hochbautenbericht zuhanden des Landtags verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. Oktober (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag mit Bericht und Antrag die mittelfristige Planung staatlicher Bauten und Anlagen (Hochbautenbericht 2010). Nach intensiver Bautätigkeit in den letzten mehr als zwanzig Jahren, nach der Fertigstellung des Regierungsviertels und des Bushofs in Schaan, wird der Schwerpunkt der Bautätigkeit und der Einsatz der finanziellen Mittel künftig von Neubauten hin zur Instandsetzung der bestehenden Bausubstanz verlagert.
Der Hochbautenbericht bildet eine der Grundlagen für das Budget und die Finanzplanung. Für das Jahr 2011 werden 11,32 Millionen Franken im investiven Bereich (Neubauten, Erneuerungen von bestehenden Bauten) und 15,12 Millionen Franken im Instandsetzungsbereich (Renovationen, Adaptionen) budgetiert.
Der Hochbautenbericht enthält neben strategischen Überlegungen zu den einzelnen Neubau- und Instandsetzungsprojekten auch Aussagen zu den einzelnen Schulanlagen und deren Belegung und Nutzung. Als Fazit hält Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer dazu fest: "Der Platzbedarf ist nicht an allen Standorten gedeckt, und künftig wird mit baulichen Massnahmen bei verschiedenen Schulanlagen auf zeitgemässe Unterrichtsformen zu reagieren sein."
Werterhaltung der Immobilien des Landes
Das Land verfügt gegenwärtig über 108 verschiedene Gebäude, darunter 36 Mietobjekte. Das gesamte Immobilienportfolio des Landes (72 eigene Objekte) steht mit ca. 650 Millionen Franken für die Bereiche Verwaltungs-, Schul- und Kulturbauten zu Buche. Für die Werterhaltung und Instandsetzung dieses Gebäudevolumens wird auch künftig mit namhaften finanziellen Belastungen zu rechnen sein.
Der Hochbautenbericht wurde 1997 erstmals zuhanden des Landtages ausgearbeitet und jährlich nachgeführt. Der Hochbautenbericht ist Grundlage und gleichzeitig Zielsetzung für die mittelfristige Planung staatlichen Bauens. Nachdem die Zahl der Neubauprojekte stark rückläufig ist, beabsichtigt die Regierung, den Hochbautenbericht künftig bis auf Weiteres nur alle zwei Jahre ausfertigen zu lassen.
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