pafl: Heizen mit Holz ohne Rauchzeichen
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. Oktober (pafl) - Holz ist ein weitgehend CO2-neutraler, erneuerbarer und einheimischer Energieträger, den es zu nutzen gilt. Holzfeuerungen, die nicht korrekt betrieben werden oder technische Mängel aufweisen, verursachen jedoch hohe Emissionen von Feinstaub, Kohlenmonoxid und unverbrannten organischen Verbindungen. Bei der illegalen Verbrennung von Altholz und Abfällen werden zudem Schwermetalle und hochgiftige Dioxine freigesetzt. Qualmende Kamine führen auch immer wieder zu Reklamationen wegen Geruchsbelästigungen. Oft sind es kleine handbeschickte Stückholzfeuerungen, die aufgrund unsachgemässer Handhabung übermässige Emissionen verursachen.
Mit Beginn der kalten Jahreszeit ist die von der Regierung beschlossene Erfassung und erste Sichtkontrolle der Kleinholzfeuerungen in das letzte Jahr gestartet. Damit wird die Massnahme Nr. 1 des Massnahmenplans Luft vom 18. September 2007 umgesetzt. Das Amt für Umweltschutz ist zuständig, zusammen mit den Kaminfegern die Kleinholzfeuerungen zu erfassen und eine erste Sichtkontrolle durchzuführen. Dies erfolgt im Rahmen der üblichen Tätigkeit der Kaminfeger. Gleichzeitig soll den Anlagebetreibern gezeigt werden, wie schadstoffarm gefeuert werden kann. Sie erhalten dazu von den Kaminfegern auch ein Merkblatt. Ziel ist die Reduktion von Feinstaub und anderen Schadstoffen. Neben dem Verkehr trägt insbesondere im Winter die unsachgemässe Holzverbrennung zur Feinstaubbelastung bei. Mit einer raucharmen Verbrennung kann zudem Rauch- und Geruchsklagen vorgebeugt werden. Den Betreibern von Holzfeuerungsanlagen entstehen durch diese Ersterfassung und erste Sichtkontrolle keine Kosten.
Für Fragen stehen das Amt für Umweltschutz sowie die Kaminfeger gerne zur Verfügung. Das Merkblatt, welches über das Feuern ohne Rauch informiert, kann auch direkt beim Amt für Umweltschutz bezogen oder telefonisch über die Nummer 236 61 91 angefordert werden.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Norbert Ritter
T +423 236 68 91