pafl: Stellungnahme zum Arbeitslosenversicherungsgesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 26. Oktober (pafl) - Die Regierung hat zuhanden des Landtags eine Stellungnahme zur Totalrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verabschiedet. Sie geht darin auf die vom Landtag angeregte Einführung eines Solidaritätsbeitrags und auf die Rückzahlung von Kurzarbeitsentschädigung ein.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage während der ersten Lesung war unbestritten, das Ziel, die Arbeitslosenversicherung langfristig finanziell abzusichern, wurde von den Landtagsabgeordneten einhellig begrüsst. Weiters wurde die Notwendigkeit betont, die Arbeitslosenversicherung rasch zu sanieren. Der Landtag beauftragte die Regierung zu überprüfen, ob ein Solidaritätsbeitrag auf Einkommen über 126'000 Franken sowie eine Verpflichtung zur zumindest teilweisen Rückzahlung von Kurzarbeitsentschädigung ins Gesetz aufgenommen werden könnte.
Bedeutender Umverteilungseffekt bereits vorhanden
Die Regierung hat die Einführung eines temporären wie auch eines dauerhaften Solidaritätsbeitrags auf Einkommen über 126'000 Franken geprüft und die Umverteilungseffekte berechnet. Sie legt in ihrer Stellungnahme dar, dass schon heute ein bedeutender Umverteilungseffekt, wovon vor allem Personen mit geringeren Einkommen profitieren, festgestellt werden kann. Aus diesem Grund sieht die Regierung von einem dauerhaften Solidaritätsbeitrag ab. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer führt dazu aus: "Ein dauerhafter Solidaritätsbeitrag hätte Wesenszüge einer Steuer, da Personen mit einem Einkommen über 126'000 Franken auf unbeschränkte Zeit einen höheren Beitragssatz als die übrigen Versicherten entrichten müssten, was einer progressiven Beitragsbelastung gleichkäme."
Schutzgedanke der Kurzarbeit
Die Kurzarbeit soll dazu beitragen, den Abbau von Stellen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu vermeiden. Die Regierung sieht diesen Schutzgedanken durch eine (teilweise) Rückzahlungsverpflichtung in Frage gestellt: Eine Rückzahlungsverpflichtung dürfte dazu führen, dass Arbeitnehmer rascher und häufiger gekündigt werden.
Die Kurzarbeit muss so ausgestaltet sein, dass sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten benutzt wird. Unattraktivere Bedingungen, die das Risiko von Kündigungen erhöhen, widersprechen auch dem öffentlichen Interesse. "Das primäre staatliche Ziel muss es sein, Arbeitslosigkeit zu vermeiden", erläutert Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Vermehrte Kündigungen in konjunkturell schwierigen Zeiten führten zudem zu einer erhöhten finanziellen Belastung der Arbeitslosenversicherung. Die Regierung spricht sich aus diesen Gründen gegen eine Rückzahlungsverpflichtung aus.
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