pafl: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag zur Abänderung des Finalitätsgesetzes und des Sachenrechts
Vaduz (ots)
Vaduz, 2. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. November 2010 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) und des Sachenrechts zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Teilrevision der Gesetze ist aufgrund der Umsetzungspflicht von Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene System- und Kreditforderungen notwendig.
Mit der Teilrevision der Gesetze sollen im aktuellen Rechtsrahmen geortete Defizite beseitigt und die Regelungen den wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie den technologischen Entwicklungen angepasst werden. Einerseits wird damit der steigenden Interoperabilität zwischen den Systemen Rechnung getragen, andererseits wird der Pool der verfüg- oder verwendbaren Sicherheiten um die Kreditforderungen erweitert, um die Wettbewerbsfähigkeit unter den Kreditgebern zu fördern und so die Kreditverfügbarkeit für Konsumenten zu verbessern. Insgesamt soll auch eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung bei der Verwendung von Finanzsicherheiten erreicht werden. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für 1. Juli 2011 vorgesehen.
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