pafl: Anpassung der Amtshilfe bei der Wertpapieraufsicht an internationale Standards
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. November (pafl) - In der Landtagssitzung vom 24. September 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes im Bereich der Amtshilfe im Wertpapierbereich beraten. Die Ziele der Vorlage und ihre wesentlichen Elemente wurden vom Landtag gutgeheissen.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtages einige Fragen aufgeworfen und Anregungen eingebracht worden, auf welche die Regierung in der am Dienstag, 2. November 2010, verabschiedeten Stellungnahme eingeht. Die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird im November-Landtag in zweiter Lesung behandelt.
Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein
Mit der Anpassung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes soll der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein ermöglicht werden, den Mitgliedsstatus bei der "International Organization of Securities Commissions" (IOSCO) und den Beobachterstatus beim "Committee of European Securities Regulators" (CESR), bzw. der künftigen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (ESMA), zu erhalten. Damit wird sichergestellt, dass die liechtensteinischen Finanzintermediäre auch künftig an den europäischen und internationalen Finanzmärkten teilnehmen können. Die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein bleibt damit erhalten und kann nachhaltig gesichert werden.
Rasche und unkomplizierte Amtshilfe
Die neuen Bestimmungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz betreffen die Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht. Liechtenstein erfüllt die durch IOSCO und CESR vorgegebenen Standards im Amtshilfebereich noch nicht vollumfänglich. Durch die vorgeschlagene Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes werden die bis anhin kritisierten Punkte unter Wahrung des Kundenschutzes behoben und die liechtensteinische Amtshilfe an die von IOSCO und CESR vorgegebenen Standards angepasst. So soll die FMA künftig schneller und unkomplizierter Amtshilfe leisten können, wenn z.B. der Verdacht auf Insiderhandel besteht. Alle Amtshilfeersuchen werden durch einen Richter des Verwaltungsgerichtshofes geprüft, bevor sie durch die FMA vollzogen werden können.
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