pafl: Luftreinhalte-Gebührenverordnung erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 23. November (pafl) - Die Regierung hat die neue Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Bereich der Luftreinhaltung, die sogenannte Luftreinhalte-Gebührenverordnung, erlassen. Die Verordnung basiert auf dem Umweltschutzgesetz von 2008, welches das Luftreinhaltegesetz ablöste. Neben den geänderten gesetzlichen Grundlagen machten es auch die tatsächlichen Verhältnisse bei den Kontrollen von Anlagen notwendig, die Verordnung neu zu fassen.
Im Wesentlichen soll der bisherige Pauschalbetrag für Kontrollen von Feuerungsanlagen mit mehr als 1'000 Kilowatt Feuerungswärmeleistung und von besonderen Anlagen durch eine Gebühr abgelöst werden, die nach dem effektiven Aufwand festgelegt wird. Aufwand und Kosten können je nach Anlage stark variieren; die Kontrollen durch Fachbüros erfordern je nach Anlage komplexe Messungen und vertieftes Fachwissen. Weiters müssen die Vorgaben des Bundesamtes für Umwelt über die Emissionsmessung von Luftschadstoffen bei stationären Anlagen strikte eingehalten werden.
Der Pauschalbetrag für die Kontrollen der Kleinfeuerungsanlagen, die durch die Feuerungskontrolleure der Gemeinden erfolgen, bleibt bestehen. Diese Messungen erfordern in etwa alle gleich viel Zeit, eine separate Aufwandsbemessung für jede Anlage würde zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand führen.
Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand des Amtes für Umweltschutz für Kontrollen, Bewilligungen und Überprüfungen von Sanierungsvorschlägen werden von 80 Franken auf 120 Franken erhöht. Diese Erhöhung entspricht den Gebührensätzen, wie sie in anderen Verordnungen der letzten Jahre festgelegt wurden (z.B. Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz).
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
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