pafl: Finanzausgleich für Gemeinden - k-Faktor wird 2011 festgelegt
Vaduz (ots)
Vaduz, 23. November (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend Anpassung des Faktors (k) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Ausgleichsperiode 2012-2015 verabschiedet. Damit kommt sie dem gesetzlichen Auftrag nach, dem Landtag jeweils im zweiten Jahr vor Beginn einer neuen Finanzausgleichsperiode einen Vorschlag zur Höhe dieses Faktors zu unterbreiten. Der k-Faktor ist einer von mehreren Parametern, die die effektiven Finanzzuweisungen zwischen den Gemeinden definieren.
Angesichts der Tatsache, dass derzeit im Rahmen der Landeshaushaltssanierung eine Vernehmlassung betreffend Anpassung dieser verschiedenen Parameter läuft, worin die Höhe des Faktors (k) nur eine von verschiedenen Anpassungen darstellt, empfiehlt die Regierung dem Landtag, den Faktor nicht im laufenden Jahr definitiv festzulegen. Vielmehr beantragt sie die Verschiebung der Entscheidung auf März 2011. Bis zu diesem Zeitpunkt nämlich wird die Regierung das Gesetzespaket zur Anpassung des Finanzzuweisungssystems vorlegen und dabei die Rückmeldungen der Gemeinden zu der laufenden Vernehmlassung mit einbeziehen können.
Handlungsfähigkeit erhalten
Regierungschef Klaus Tschütscher: "Der vorliegende Bericht und Antrag ist auch im grösseren Kontext der Agenda 2020 zu sehen. Ein Teilziel der Agenda ist es, die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit zu erhalten. Dies gelingt nur, wenn wir mittelfristig wieder einen ausgeglichenen Landeshaushalt erreichen. Im Rahmen der Sanierungsstrategie hat die Regierung es als politisches Handlungsfeld definiert, die Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden an die veränderten finanziellen Möglichkeiten des Landes anzupassen."
Im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts wurde seitens der Regierung ein Sanierungsbedarf von 160 Millionen Franken festgestellt. Dabei soll die Sanierung durch eine Reduktion der Staatsausgaben erreicht werden, wozu die Finanzzuweisungen an die Gemeinden einen Beitrag von rund 50 Millionen Franken im Vergleich zu den für 2010 budgetierten 165 Millionen Franken leisten sollen. Diese Zielsetzung wurde vom Landtag an seiner Sitzung vom Juni 2010 mehrheitlich bestätigt.
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