pafl: Wirtschaft im Dialog : Das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz
Informationsveranstaltung des Ressorts Wirtschaft und der AHV für Arbeitgeber
Vaduz (ots)
Vaduz, 6. Dezember (pafl) - Das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Wirtschaft im Dialog" informierten am Montag Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Martin Meyer und AHV-Direktor Walter Kaufmann über die Neuerungen für die Arbeitgeber.
Die Wirtschaftslage und die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt haben zu einer Schrumpfung des Eigenkapitals der Arbeitslosenversicherung geführt. Trotz eines Staatsbeitrags rechnete die Versicherung in den letzten Jahren mit einem Defizit ab. Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Martin Meyer erläuterte vor den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Prognose, dass ohne die Sanierung schon im Jahre 2014 eine Verschuldung der Arbeitslosenversicherung eingetreten wäre. In den Jahren 2000 bis 2009 resultierte im Durchschnitt ein Defizit von 5,9 Millionen Franken. Allein im vergangenen Jahr erreichte der Aufwandüberschuss bei Einnahmen von 24,8 Millionen Franken (inklusive Staatsbeitrag von 6,6 Millionen Franken) und Ausgaben von 43,2 Millionen Franken eine Höhe von 18,4 Millionen Franken. Damit schrumpfte das Eigenkapital auf 22,6 Millionen Franken zusammen.
Das Hauptziel der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bestand nach den Ausführungen von Martin Meyer in der langfristigen Sicherung der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Mit der Anhebung des Beitragssatzes von bisher 0,5 auf 1,0 Prozent des versicherten Verdienstes wird der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben über einen Konjunkturzyklus hinweg angestrebt. Für eine langfristige Sicherung erwies sich die Beitragserhöhung als unumgänglich, doch liegt sie im Vergleich zum Teil deutlich unter den Beitragssätzen der Nachbarländer. Trotz dieser Erhöhung bleibt die Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Liechtenstein erhalten. Wie Martin Meyer weiter ausführte, verzichtete Liechtenstein bei der Revision auf verschiedene Elemente, die in anderen Ländern eingeführt wurden: So wird kein sogenannter Solidaritätsbeitrag von Besserverdienenden erhoben und bei Kurzarbeit besteht keine Rückzahlungspflicht.
Anpassungen treten auf den 1. Januar 2011 auch auf der Leistungsseite in Kraft. Bisher galt die Regelung, dass eine Beitragszeit von 6 Monaten innerhalb von 2 Jahren genüge, um einen Anspruch auf Arbeitslosigkeit geltend machen zu können. Die Mindestbeitragszeit, die innerhalb von 24 Monaten nachgewiesen werden muss, wurde auf 12 Monate angehoben. Die Höchstzahl der Taggelder wird neu stärker an der Beitragszeit ausgerichtet, womit Personen je länger Anspruch auf Leistungen haben, je länger sie Beiträge entrichtet haben. Generell gilt künftig eine Wartezeit von 5 Tagen, bis ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend gemacht werden kann. Diese Frist kann aber, abhängig vom versicherten Verdienst, auf 10, 15 oder 20 Tage verlängert werden. Die verlängerte Wartefrist kommt jedoch nur zur Anwendung bei Personen, die keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben. Bisher lag der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes bei 97'200 Franken. Neu wird dieser Betrag mit der Unfallversicherung koordiniert und auf 126'000 Franken angehoben.
Eine wesentliche Neuerung bringt die Übertragung des Beitragsinkassos an die AHV. Im Sinne einer unternehmerfreundlichen Regelung können die Arbeitgeber künftig, wie Wirtschaftsminister Martin Meyer ausführte, die Beiträge an die AHV abliefern, was vor allem für Kleinbetriebe unnötigen Mehraufwand erspart. Über Details des Inkassosystems informierte an der Veranstaltung AHV-Direktor Walter Kaufmann. In den nächsten Tagen werden alle Arbeitgeber über die Neuerungen informiert, damit die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können. Neu sind nach seinen Worten nicht nur der erhöhte Beitragssatz und die Anhebung der Lohnobergrenze, sondern auch der einheitliche Lohnbegriff: Zwischen Arbeitslosenversicherung und AHV herrscht künftig der gleiche Rhythmus, womit die Beitragspflicht bei beiden Versicherungen zur gleichen Zeit beginnt und mit Erreichung der Altersgrenze zur gleichen Zeit endet.
Kontakt:
Markus Kaufmann
Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschef-Stellvertreters
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