pafl: Finanzierung der FMA langfristig sichern
Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 7. Dezember (pafl) - In der Sitzung vom 7. Dezember hat die Regierung ihre Stellungnahme betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Der Landtag hatte die Regierungsvorlage anlässlich seiner Sitzung vom 26. November 2010 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Ziel der Vorlage ist es, die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht (FMA) neben dem festgelegten Staatsbeitrag durch Aufsichtsabgaben und Gebühren auf eine solide rechtliche Basis zu stellen. Die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere die Übernahme von Untersuchungskosten durch den Staat, welche mangels festgestellter Verstösse gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen nicht den Kontrollierten auferlegt werden können, die maximale Höhe der Aufsichtsabgabe sowie einzelne Gebühren im Anhang zum Finanzmarktaufsichtsgesetz. Mit dem Ziel, den Grundsatz der hälftigen Kostentragung durch das Land und den Finanzplatz zu verwirklichen, soll die maximale Höhe der jährlichen Aufsichtsabgaben für die Jahre 2011 bis 2013 auf maximal 10 Millionen Franken festgesetzt werden.
Nachdem der Staatsgerichtshof im Sommer dieses Jahres Gesetzesbestimmungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz und im Sorgfaltspflichtgesetz als verfassungswidrig beurteilt und aufgehoben hatte, ist die Finanzierung der FMA zurzeit nicht gesichert. Zudem hat ein Urteil der FMA-Beschwerdekommission zur Folge, dass die FMA bei Verfahren zur Feststellung des Sachverhalts die entstandenen Kosten grundsätzlich nicht den entsprechenden beaufsichtigten Finanzintermediären verrechnen kann.
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