pafl: Regierung genehmigt Arbeitslosenversicherungsverordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung genehmigt. Die neue Verordnung basiert auf dem total revidierten Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung und ersetzt die bisherige Verordnung.
Als Rezeptionsvorlage für das neue Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung diente das schweizerische Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Die neue Verordnung orientiert sich ebenfalls an der schweizerischen Ausführungsverordnung. Bestimmungen der bisher geltenden Arbeitslosenversicherungsverordnung, die sich in der Praxis bewährt hatten, wurden in die neue Verordnung übernommen.
Die wichtigsten Änderungen in der neuen Verordnung betreffen unter anderem freiwillige Leistungen des Arbeitgebers an die betriebliche Vorsorge, die Ermittlung der Beitragszeit, die Vermittlungsfähigkeit von Personen mit Behinderung, die Höhe und Höchstzahl der Taggelder sowie die Regelungen zur wirtschaftlich bedingten Kurzarbeit.
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