pafl: Verordnung über Sonn- und Feiertagsruhe abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss abgeändert. Damit wird die Ladenöffnungszeit für Geschäfte und Kioske von 7.00 Uhr auf 6.00 Uhr vorverlegt.
Ladengeschäfte und Kioske können somit neu von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr und an Samstagen von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr offen halten; Kioske, die mit einer Tankstelle verbunden sind, an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Nach dem Arbeitsgesetz darf die betriebliche Tagesarbeit grundsätzlich nicht vor 6.00 Uhr beginnen und nicht länger als bis 23.00 Uhr dauern. Möchten Geschäfte aufgrund der neuen Regelung bereits um 6.00 Uhr öffnen, und ist es deshalb notwendig, dass Arbeitnehmende schon vor 6.00 Uhr ihre Arbeit aufnehmen, kann der Beginn der betrieblichen Tagesarbeit nach dem Arbeitsgesetz bis 5.00 Uhr vorverlegt werden, wenn die Arbeitnehmervertretung im Betrieb oder, wo eine solche nicht besteht, die Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer dem zustimmt. Die betriebliche Tagesarbeit beträgt auch in diesem Falle höchstens 17 Stunden. Die Tagesarbeit des einzelnen Arbeitnehmers muss mit Einschluss der Pausen und der Überzeit innerhalb von 13 Stunden liegen.
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Ressort Wirtschaft
Martin Frick
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