pafl: Regierung überprüft Petition zur betrieblichen Personalvorsorge
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. Februar (pafl) - Das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge ist nach Ansicht der Regierung nicht lückenhaft, da die vorgesehene Eintrittsschwelle dazu dient, Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermeiden. In diesem Sinne hat die Regierung die vom Landtag an sie zur Prüfung weitergeleitete Petition beantwortet.
Der Landtag hatte die Regierung im September 2010 aufgefordert, die von einer Einzelperson eingereichte Petition über die betriebliche Personalvorsorge umfassend zu prüfen. Der Petitionär erachtet das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge als lückenhaft, weil es den Fall, dass eine Arbeitnehmerin insgesamt zwar den Minimallohn für eine Versicherungspflicht erreicht, bei den einzelnen Arbeitgebern jedoch diese Voraussetzung nicht erfüllt, nicht regelt.
Die Regierung ist überzeugt, dass keine Gesetzeslücke vorliegt, sondern vielmehr bewusst eine Eintrittsschwelle im Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge vorgesehen wurde. Obwohl im Arbeitsmarkt Teilzeitbeschäftigungen zunehmend wichtiger werden, ist nach Ansicht der Regierung kein unmittelbarer Handlungsbedarf für eine Revision des Gesetzes gegeben. Eine freiwillige Versicherung nicht beitragspflichtiger Arbeitnehmer ist - unter freiwilliger Mitwirkung des Arbeitgebers - bereits heute möglich.
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