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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Steuererklärung 2010

Vaduz (ots/pafl) -

In den nächsten Tagen werden den ungefähr 29'000 steuerpflichtigen natürlichen Personen in Liechtenstein die Steuererklärungen für das Steuerjahr 2010 durch die Gemeinden zugestellt. Dies ist gleichzeitig die letzte Veranlagung nach dem alten Steuergesetz, da per 1. Januar 2011 das neue Steuergesetz in Kraft getreten ist.

Frist zum Einreichen der Steuererklärung

Die Steuerpflichtigen haben die Steuererklärung samt Beilagen bis zum 15. April 2011 bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde (Wohnsitz per 31.12.2010) einzureichen. Die Steuererklärung kann auf Papier - oder einfacher per PC mittels "eTax" - ausgefüllt werden. Steuerpflichtige Personen, die keine Steuerunterlagen erhalten oder zusätzliche Formulare benötigen, werden gebeten, diese umgehend bei der zuständigen Gemeindesteuerkasse anzufordern. Wer innerhalb dieser Zeit seiner Deklarationspflicht nicht nachkommen kann, hat die Möglichkeit, innerhalb der Abgabefrist mit einem begründeten schriftlichen Gesuch an die zuständige Gemeindesteuerkasse eine Fristerstreckung zu beantragen. Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung und Beilagen trotz Mahnung nicht innert der Frist einreichen, werden gebüsst und nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt.

Neuerungen und Änderungen in den Formularen

Im Zuge eines weiteren Automatisierungsschrittes bei der Steuerverwaltung wurden diverse Formulare leicht überarbeitet oder sind neu hinzugekommen, mit dem Ziel, die deklarierten Werte maschinell ins EDV-System übernehmen zu können. Zusammen mit der Wegleitung zur Steuererklärung 2010 wird es den Steuerpflichtigen möglich sein, ihre Daten auf einfache Art und Weise in den Formularen zu deklarieren. Wird zudem das von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Programm "eTax" zum Ausfüllen der Steuererklärung verwendet, werden zahlreiche Plausibilitäten und Abzüge automatisch berechnet.

Die elektronische Steuererklärung (eTax) hat sich bewährt

Seit vier Jahren kann die Steuererklärung mit der offiziellen Software "eTax" elektronisch ausgefüllt werden. Der Erfolg der elektronischen Steuererklärung, die sowohl für die Steuerpflichtigen selber als auch für die Steuerbehörden zu Vereinfachungen führt, ist der Einfachheit und Sicherheit des Verfahrens zu verdanken. Automatische Berechnungen und Übertragungen, integrierte Wegleitung und die Datenübernahme aus dem Vorjahr sind nur ein Teil der Programmvorteile. Wer einmal auf die elektronische Bearbeitung und Einreichung der Steuererklärung umgestellt hat, wird in Zukunft immer wieder von dieser weit effizienteren Möglichkeit der Deklaration Gebrauch machen. Die Daten können neu auch per Passwort geschützt und somit gegen eine unberechtigte Dateneinsicht gesichert werden. Das Programm kann ab Mitte März im Internet unter www.steuererklaerung.llv.li kostenlos heruntergeladen werden.

Befristete Selbstanzeige - 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011!

Nach dem neuen Steuergesetz besteht binnen einem Jahr nach dessen Inkrafttreten die Möglichkeit einer befristeten Selbstanzeige. Gemäss Art. 156 des neuen Steuergesetzes wird bei der Nachdeklaration (Selbstanzeige) von in der Vergangenheit nicht deklarierten Vermögens- bzw. Erwerbsfaktoren innerhalb dieser Frist weder eine Strafe noch ein Nachsteuerzuschlag noch ein Verzugszins erhoben. Die Steuerverwaltung stellt ein Formular für die Einreichung der befristeten Selbstanzeige zur Verfügung, welches in eTax integriert ist bzw. von der Homepage der Steuerverwaltung heruntergeladen oder bei den Steuerbehörden bezogen werden kann.

Kontakt:

Steuerverwaltung
Basil Vogt, T +423 236 68 27
Silvio Di Benedetto, T +423 236 68 04

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