pafl: Biozid-Abkommen mit der Schweiz
Unterzeichnung in Bern
Vaduz (ots/pafl) -
In der liechtensteinischen Botschaft in Bern wurde am 18. März 2011 vom liechtensteinischen Botschafter Hubert Büchel und vom Direktor des Bundesamts für Gesundheit, Pascal Strupler, das Abkommen über die Zusammenarbeit beim Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte unterzeichnet.
Das EWR-Abkommen verpflichtet Liechtenstein, eine Anmeldestelle für die Zulassung von Biozid-Produkten einzurichten. Da eine einschlägige Industrie nur in geringem Umfang vorhanden und der Markt für entsprechende Zulassungen klein ist, hat Liechtenstein eine Vereinbarung mit den zuständigen schweizerischen Behörden getroffen, nach welcher diese die Prüfung der Anmeldungen übernehmen.
Das in Liechtenstein zuständige Amt für Umweltschutz (AFU) nimmt Gesuche für die Zulassung von Biozid-Produkten entgegen und leitet sie zur Prüfung an die schweizerische Anmeldestelle weiter. Das Ergebnis der entsprechenden Prüfung ergibt die Grundlage für die Zulassung oder Ablehnung des Gesuchs durch das AFU mit entsprechender Begründung. Das AFU informiert dabei auch die EWR-Überwachungsbehörde (ESA).
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