pafl: Regierung erlässt Verordnung zum Arbeitsgesetz
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat die abgeänderte Verordnung IV zum Arbeitsgesetz (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung) genehmigt. Die Verordnung regelt nach schweizerischem Vorbild die besonderen Anforderungen an den Bau und die Einrichtung von bewilligungspflichtigen Betrieben.
Der zentrale Inhalt der neuen Verordnung ist der Schutz in den Betrieben. Dafür wurde ein Schutzziel definiert, welches die Anforderungen an Schutztüren und Fluchtwege zusammenfasst. Die bisherigen, einschränkenden Bestimmungen wurden durch neue Vorschriften ersetzt, sodass neue Erkenntnisse aus Forschung und Technik, beispielsweise bei der Art der Schutztüren, angewendet werden können.
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