pafl: Vernehmlassungsbericht zur Revision des Stipendiengesetzes
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. April 2011 einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Stipendiengesetzes verabschiedet und zur Stellungnahme an verschiedene Institutionen versandt.
Im Grundsatz bewährt
Das liechtensteinische Stipendienwesen wurde im Jahr 2004 auf eine komplett neue Grundlage gestellt. Es wurde damals ein transparentes und einheitliches System der staatlichen Ausbildungsförderung für allgemein- und berufsbildende Ausbildungswege geschaffen. Dieses System hat sich im Grundsatz bewährt. Nach einigen Jahren der Praxis hat sich aber gezeigt, dass Nachbesserungen nötig sind. Insbesondere ist sicherzustellen, dass staatliche Fördermittel für erwerbsrelevante und zielstrebig zu absolvierende Aus- und Weiterbildungen eingesetzt werden.
Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts
Die Regierung ist der Auffassung, dass das Stipendienwesen im Zuge der Staatshaushaltssanierung einen Beitrag zu leisten hat. Ihr erscheint es als vertretbar, wenn die Ausgaben für das Stipendienwesen auf den Stand vor der Einführung des neuen Stipendiengesetzes zurückgeführt werden. Dies soll aber nicht einfach durch einen Leistungsabbau geschehen; wer Mittel für die Finanzierung seiner Aus- und Weiterbildung wirklich benötigt, soll diese weiterhin ungeschmälert erhalten. Künftig soll dies jedoch im Rahmen eines geringfügig höheren Darlehensanteils geschehen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Frist läuft bis 17. Juni 2011.
Kontakt:
Ressort Bildung
Simon Biedermann
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