pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat einen Vorschlag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in die Vernehmlassung gegeben.
Diese Abänderung betrifft insbesondere Bestimmungen zur Vereinfachung des Fusionsverfahrens. Weiters erfolgt eine Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften für mittelgrosse Unternehmen sowie eine Befreiung bestimmter Unternehmen von der Pflicht zur Erstellung einer konsolidierten Jahresrechnung. Damit werden die beiden EWR-Richtlinien 2009/109/EG und 2009/49/EG umgesetzt.
Neben weiteren kleineren Anpassungen sollen die firmenrechtlichen Bestimmungen angepasst werden, da in der Vergangenheit vereinzelt Firmen doppelt vergeben worden sind. Dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt soll deshalb ein amtliches Verfahren zur Verfügung gestellt werden, um den Grundsatz der Firmenausschliesslichkeit wahren zu können.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 9. Mai 2011. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter
T+ 423 236 60 85