pafl: Änderung des Zusatzabkommens zum Einbezug Liechtensteins in das Agrarabkommen Schweiz-EG
Vaduz (ots/pafl) -
Am 17. Mai 2011 unterzeichnete Botschafter Kurt Jäger in Brüssel zusammen mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann, dem Vertreter der ungarischen Ratspräsidentschaft, Landwirtschaftsminister Sandor Fazekas und EU-Landwirtschaftskommissar Ciolos ein Abkommen zur Änderung des Abkommens zwischen Liechtenstein, der Schweiz und der EG über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Seit 2007 gilt das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 21. Juni 1999 auch für Liechtenstein. Mit dem Einbezug Liechtensteins in dieses Abkommen wurde sichergestellt, dass auch liechtensteinische Exporteure von den von der EU gegenüber der Schweiz gewährten Konzessionen und Handelserleichterungen profitieren können.
Die Schweiz und die EU haben das Agrarabkommen nun durch ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB oder AOC) und der geschützten geographischen Angaben (GGA oder IGP) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln ergänzt. Im Abkommen verpflichten sich die Schweiz und die EU, ihre geographischen Angaben gegenseitig anzuerkennen und nach verschiedenen Übergangsfristen gegen jegliche Anmassung, Nachahmung oder Anspielung zu schützen. Damit erhalten die in der Schweiz beziehungsweise in der EU registrierten GUB und GGA auf dem Gebiet der jeweils anderen Partei denselben rechtlichen Schutz wie im Ursprungsgebiet. Momentan umfassen zwei vom Übereinkommen geschützte geographische Angaben auch das Gebiet Liechtensteins (Rheintaler Ribel / Türggen Ribel und St. Galler Bratwurst). Damit Liechtenstein auch in diese Erweiterung des Agrarabkommens einbezogen ist, musste das entsprechende Zusatzabkommen zwischen Liechtenstein, der Schweiz und der EG ebenfalls angepasst werden.
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