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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Erleichterungen für KMU im Bereich der Rechnungslegung

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Mai 2011 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet.

Eines der Hauptziele dieser Abänderung ist die Verringerung des Verwaltungsaufwandes für mittlere Gesellschaften in den Bereichen der Offenlegungspflichten und der Rechnungslegung. Ausserdem bezweckt die Vorlage eine Reduzierung der Berichterstattungsanforderungen. Künftig können die Gesellschaften flexibler entscheiden, welche Berichte im Einzelfall erforderlich sind. Bestimmungen, die zu einer doppelten Berichtspflicht führen, wurden gestrichen, sodass unnötige Kosten für die Gesellschaften entfallen. Ferner wird im Rahmen der Veröffentlichungs- und Informationspflichten der technologischen Modernisierung Rechnung getragen.

Mit dieser Vorlage werden die beiden EWR-Richtlinien 2009/109/EG und 2009/49/EG umgesetzt.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter
T +423 236 60 85

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