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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Fondsgesetz bringt weitere Standortvorteile für Liechtenstein -Regierung verabschiedet Stellungnahme an Landtag

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31.05.2011 die Stellungnahme zum Gesetz für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) verabschiedet. Der Landtag hat dieses Gesetzeswerk in erster Lesung am 19. Mai 2011 behandelt. Die Vorlage, die der Umsetzung der Europäischen Richtlinie (UCITS IV) zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Wertpapierfonds dient, wurde vom Landtag positiv aufgenommen. Sie eröffnet für den liechtensteinischen Fondsplatz neue Geschäftsoptionen und -chancen. Zudem wird Liechtenstein damit auch am EU-Binnenmarkt für die Fonds-Verwaltungsgesellschaften teilnehmen. "Durch die Umsetzung der UCITS-Richtlinie besteht Wettbewerbsgleichheit gegenüber den übrigen europäischen Fondsplätzen und ein weiterer Standortvorteil für Liechtenstein", so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Grösstmögliche Gestaltungsfreiheit für Fondsanbieter

Im neuen UCITS-Gesetz sind zudem ein verbesserter Anlegerschutz und spezielle Marktchancen für Liechtenstein zu finden, dies aufgrund der Einräumung grösstmöglicher Gestaltungs-freiheit für Fondsanbieter (Vertragsfreiheit) und einer einmalig kurzen "time-to-market". In seiner Beratung wies der Landtag darauf hin, dass der Wettbewerbsvorteil einer so kurzen "time-to-market" auch Risiken beinhalte. Eine verantwortungsvolle Interessenabwägung habe zwischen den Wünschen des Marktes auf eine schnelle Zulassung einerseits und den Notwendigkeiten einer effektiven Prüfung im Zulassungsverfahren und der fortlaufenden Aufsicht andererseits zu erfolgen.

Kurze Genehmigungsfristen und Wettbewerbsvorteile

In der Stellungnahme der Regierung wird nun ausgeführt, dass zwischen der Finanzmarktaufsicht und den Marktteilnehmern ein guter Kompromiss gefunden werden konnte. Dabei wird der Fokus vor allem auf die Einhaltung der kurzen Genehmigungsfristen und Wettbewerbsvorteile gerichtet. Gleichzeitig werden auch Gründe für Fristverlängerungen auf Verordnungsebene geregelt. Die FMA wird in aussergewöhnlichen Fällen ermächtigt, eine generelle Aussetzung der gesetzlichen Genehmigungswirkung bei Fristablauf festzulegen. Ausserdem wurde zwischen FMA und den Marktteilnehmern ein Kompromiss über eine tragfähige Übergangsregelung gefunden, die es der FMA erlaubt, sich auf die neuen Prozesse einstellen zu können. "Wir haben die Voraussetzung geschaffen, um das neue Fondsgesetz per 1. August 2011 in Kraft setzen können. Damit steht der weiteren erfolgreichen Etablierung des liechtensteinischen Fondsplatzes nichts mehr im Wege", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck, persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs
T +423 236 64 40

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