pafl: Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien
Vaduz (ots/pafl) -
Nach dem Auftreten der Maul- und Klauenseuche in Bulgarien haben die Europäische Gemeinschaft und auch die Schweiz Sofortmassnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche beschlossen und die notwendigen Rechtsvorschriften erlassen. Liechtenstein ist diesem Beispiel mit den Verordnungen vom 18. Januar 2011 (LGBl. 2011 Nr. 25) und der Verordnung vom 1. Februar 2011 (LGBl. 2011 Nr. 59) gefolgt.
Da seit dem 7. April 2011 keine neuen Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche in Bulgarien gemeldet wurden, haben sowohl die EG wie auch die Schweiz diejenigen Gebiete, welche Beschränkungen unterliegen, reduziert.
Mit dem Erlass einer eigenen liechtensteinischen Verordnung soll die theoretische Lücke wegen der nicht erfolgten Kundmachung der Anwendbarkeit des schweizerischen Erlasses auf das Gebiet und die Marktteilnehmer Liechtensteins geschlossen werden. Die Verordnung unterscheidet sich inhaltlich nicht von der schweizerischen Bundesamtsverordnung und soll gewährleisten, dass Liechtenstein auf demselben Stand steht, wie die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft.
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