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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Weitere Verbesserung der Zusammenarbeit und Effizienz im Bereich der Finanzmarktregulierung

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. August 2011 einen Grundsatzbeschluss betreffend den künftigen Prozess bei der Rechtssetzung im Bereich der Finanzmarktregulierung gefällt. Damit soll die schon heute gute Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Verbänden in diesem Bereich im Sinne einer "Better-Regulation" weiter gestärkt werden. Dieser Grundsatzbeschluss folgt den Zielsetzungen der Agenda 2020.

Der von der Regierung gefasste Beschluss unterteilt den Prozess bei der Vorbereitung der Umsetzung von EU-Richtlinien neu in drei Schritte. Dadurch soll erreicht werden, dass bei allen Beteiligten Klarheit herrscht, wer zu welchem Zeitpunkt der richtige Ansprechpartner ist. Zudem sollen die betroffenen Verbände frühzeitig einbezogen werden.

Die 3 Phasen der Finanzmarktregulierung

Neu erfolgt die Umsetzung von EU-Richtlinien im Finanzbereich in drei Phasen. In der ersten Phase werden anstehende Richtlinien von der Verwaltung und den betroffenen Verbänden im Rahmen der Konsultationsgruppe Finanzmarktregulierung aus technischer sowie Marktsicht beurteilt und eine Empfehlung zuhanden der Regierung formuliert. Diese Empfehlung wird in einem zweiten Schritt von der Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden (SIFA) um eine strategische Empfehlung ergänzt. Gestützt auf diese beiden Empfehlungen wird das Ressort Präsidium dann eine politische Wertung vornehmen und die entsprechenden Entscheide treffen.

Hohe Effizienz und enge Zusammenarbeit

Mit diesem neuen Prozess will die Regierung gewährleisten, dass auch in Zeiten stark zunehmender Regulierung die Stärken Liechtensteins erhalten bleiben. Dazu Regierungschef Klaus Tschütscher: "Mit diesem neuen Prozess sowie der Einsetzung der Konsultationsgruppe Finanzmarktregulierung machen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um die Einzigartigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Liechtenstein zu sichern und auszubauen. Durch die frühzeitige Zusammenarbeit mit den Verbänden und Marktteilnehmern verbessern und beschleunigen wir die Rechtssetzung in diesem für die liechtensteinische Volkswirtschaft wichtigen Bereich. Dies ist eines der Hauptziele der Agenda 2020, indem wir die Chancen des Kleinstaates in der Internationalisierung nützen."

Die Konsultationsgruppe Finanzmarktregulierung

Die neu eingesetzte Konsultationsgruppe setzt sich aus Vertretern der Verbände sowie der Verwaltung zusammen. Die Verbände werden von der Regierung demnächst kontaktiert und um die Bekanntgabe ihrer Vertreter gebeten. Der Vorsitz dieser Gruppe liegt bei der Stabsstelle EWR. Zudem soll die Arbeit der Gruppe durch eine entsprechende Informatik-Lösung unterstützt werden.

Weiterer Schritt bei der Verbesserung der Regulierungsprozesse

Der heutige Beschluss der Regierung stellt einen weiteren Schritt in der konsequenten Verbesserung der Regulierungsprozess im Finanzmarktbereich dar. Vorausgehenden Schritte waren die Gründung der Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden (SIFA) im Februar 2011 sowie der Abschluss eine Leistungsvereinbarung mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) betreffend die Zusammenarbeit im Regulierungsbereich. Durch diese Beschlüsse wird gewährleistet, dass alle öffentlichen Akteure noch enger als bisher zusammenarbeiten und die knappen Ressourcen optimal eingesetzt werden.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Peter Beck, persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs
T +423 236 64 40

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