pafl: Regierung ändert EWR-Arzneimittelverordnung ab
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 die Verordnung zum Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Arzneimittelverordnung) aufgehoben und durch die Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Arzneimittelverordnung; EWR-AMV) ersetzt.
Die EWR-Arzneimittelverordnung wurde seit ihrem Inkrafttreten am 1. März 1999, mit Ausnahme von zwei kleinen Anpassungen, nicht mehr aktualisiert. Aus der Übernahme zahlreicher Rechtsvorschriften in das EWR-Abkommen in den vergangenen Jahren resultierte eine Anpassungsnotwendigkeit der EWR-Arzneimittelverordnung. Die Übernahme dieser Rechtsakte führten dazu, dass zahlreiche Bestimmungen der EWR-Arzneimittelverordnung obsolet wurden. Aus diesem Grund hat die Regierung beschlossen, eine neue Verordnung zu erlassen, welche die bestehende Verordnung ersetzt. Die ganze Verordnung wurde neu strukturiert und inhaltlich dem aktualisierten EWR-Recht angepasst, so dass die neue EWR-AMV sich auf dem neusten Stand befindet.
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