pafl: Verordnung über die Einhebung von Gebühren angepasst
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. September 2011 die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht genehmigt.
Hauptgründe für die Totalrevision der genannten Verordnung sind die Herausgabe biometrischer Schengenausweise, d.h. Aufenthaltsausweise für Drittstaatsangehörige, auf denen auch deren Fingerabdrücke gespeichert sind, die Schengenvisa und die generelle Anpassung der Gebühren. Ausserdem wird erstmals die Möglichkeit eines Kostenvorschusses für Gebühren und Verwaltungskosten sowohl im erstinstanzlichen als auch im Beschwerdeverfahren geregelt.
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