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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassungsbericht zur Teilrevision des Gemeinde- und des Volksrechtegesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/pafl) -

verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. September 2011 einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gemeindegesetzes und des Volksrechtegesetzes verabschiedet und zur Stellungnahme an verschiedene Institutionen versandt. Das heutige Gemeindegesetz vom 20. März 1996 und das geltende Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten vom 17. Juli 1973 haben sich im Grundsatz bewährt. Allerdings entsprechen einzelne Punkte nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Gesetz. Deshalb hat sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeinden und der Regierung, mit dem Revisionsbedarf auseinandergesetzt. Auf Vorschlag der Gemeinden wird insbesondere eine Regelung in Vorschlag gebracht, wonach die Anordnung der Wahl des Gemeinderates und des Gemeindevorstehers neu auf März und der Amtsantritt von Gemeinderat und Vorsteher neu auf 1. Mai des Wahljahres festgelegt werden sollen. Aufgrund der geringen Wahlbeteiligung an den Freitagabenden enthält die Vernehmlassungsvorlage den Vorschlag, die Wahllokale nur noch am Sonntag offen zu halten und auf den Freitag zu verzichten.

Weitere Änderungen betreffen die Kompetenz der Beschlussfassung über den Erlass von Reglementen betreffend ortspolizeilicher Vorschriften, das Initiativrecht, welches künftig nicht mehr für bereits rechtskräftige Verwaltungsakte, Entscheidungen und Verfügungen angewendet werden kann oder die Erhöhung der Mindestausgabenkompetenz der Gemeindevorsteher von derzeit CHF 5'000.- auf neu CHF 10'000.-. Weiters ist der vom Staatsgerichtshof aufgezeigten Verfassungswidrigkeit betreffend den Ausschluss vom Stimmrecht dahingehend Rechnung getragen worden, indem die Ungleichbehandlung von behinderten Personen entsprechend behoben worden ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden zudem im Zusammenhang mit der brieflichen Stimmabgabe verschiedene Präzisierungen vorgenommen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - -Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 23. Dezember 2011.

Kontakt:

Erik Purgstaller, Ressort Inneres
+423 236 6092, erik.purgstaller@regierung.li

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