pafl: Abänderung Lebensmittelkontrollverordnung
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Oktober die Lebensmittelkontrollverordnung (LMKV) abgeändert. Die Änderung wurde einerseits notwendig, weil Rechtsgrundlagen, welche Verpflichtungen des Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) normierten, aufgehoben wurden und andererseits, weil dem ALKVW durch neue Rechtsgrundlagen neue Kompetenzen eingeräumt worden sind, welche bisher noch nicht in der dazugehörigen Verordnung berücksichtigt worden sind.
Des Weiteren wurden mit der Abänderung der LMKV zwei Verordnungen aufgehoben. Die Verordnung über die Qualitätskontrolle und Qualitätsbezahlung der Verkehrsmilch stützte sich auf das Gesetz zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten. Dieses Gesetz wurde per 1. Oktober 2011 aufgehoben. Somit ist die Rechtsgrundlage der oben genannten Verordnung nicht mehr vorhanden, so dass die Verordnung aufzuheben war.
Ebenfalls aufgehoben wurde die Verordnung über Gesundheitsdienste bei Nutztieren. Diese Verordnung sah zahlreiche Unterstützungsmassnahmen seitens des ALKVW vor, wie z.B. die zur Verfügungstellung von Zitzentauchmittel im ALKVW zur freien Verfügung für Grosstierhalter. Aufgrund anderer Subventionsmöglichkeiten (z.B. Direktzahlungen) und der Sanierung des Staatshaushaltes war die Verordnung aufzuheben.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20