pafl: Neuregelung der Hörgeräteversorgung
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung vom 18. Oktober 2011 beschlossen, dass die AHV-IV-FAK Anstalten die Versorgung mit Hörgeräten neu ab dem 1. Januar 2012 über Pauschalbeträge an die Hörbehinderten vergüten.
Das neue Pauschalsystem orientiert sich an den für die Schweiz massgebenden Werten, welche wiederum unter Berücksichtigung der Vergütungshöhen in EU-Vergleichsländern, insbesondere in Deutschland, ermittelt wurden. Darauf wurde ein Schweiz -Zuschlag gegeben. Dieser Zuschlag berücksichtigt die höheren Arbeitskosten in der Schweiz und gewährleistet ein qualitativ hochstehendes Versorgungsniveau.
Gestützt auf diese Berechnungen ergibt sich eine Pauschale von 840.- Franken für ein Hörgerät und von 1650.- Franken für zwei Hörgeräte, welche von der Invalidenversicherung ausgerichtet werden. Hinzu kommen bei Bedarf jährliche Pauschalen für Ersatzbatterien und Reparaturen.
Auch die AHV wird das neue Vergütungssystem anwenden. Findet die Erstversorgung in Sachen Hörgeräte im AHV-Alter statt, so beträgt der Beitrag der AHV - wie bisher - 75% der IV-Leistung und zwar sowohl für die monaurale als auch für die binaurale Versorgung.
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Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
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