pafl: Umsetzung von Solvency II - Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes verabschiedet
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2011 den Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Gesetzes zur Aufsicht über Versicherungsunternehmen und die Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes, des Gesetzes über das Internationale Versicherungsvertragsgesetz, des Pensionsfondsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Versicherungsvermittlungsgesetzes verabschiedet.
Durch die Vernehmlassungsvorlage soll die bereits in den EWR übernommene Solvency II Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Liechtenstein ist als EWR-Vertragsstaat zur Umsetzung von Solvency II verpflichtet. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 20. Dezember 2011.
Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit des Versicherungsstandortes
Die Solvency II Richtlinie bringt den risikobasierten Ansatz in der Aufsicht und ändert die Aufsichtsprozesse und - instrumente weitgehend. Zudem gibt es eine Neuausrichtung bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen von Versicherungsunternehmen. Durch Solvency II werden die Wettbewerbsfähigkeit und die Reputation des Versicherungsstandortes Liechtenstein gestärkt. Gleichzeitig werden durch Solvency II auch alle bisherigen Versicherungsrichtlinien (Solvency I) abgelöst.
Die Revision erfordert neben einer Totalrevision des liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes auch die Abänderung weiterer damit in Verbindung stehender Gesetze. Das Versicherungsaufsichtsgesetz wird neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Zudem wird die Aufsicht von Versicherungsgruppen intensiviert, die für die Kompetenzen der Gruppenaufsicht zuständige Aufsichtsbehörde erweitert und die Zusammenarbeit mit den anderen Behörden verbessert.
Drei-Säulen-Struktur
In Anlehnung an Basel II (Kapitalanforderungen an Banken) setzt sich Solvency II aus drei Säulen zusammen. Die erste Säule beinhaltet quantitative Anforderungen an das Mindestkapital und das Solvenzkapital von Versicherungsunternehmen. Die zweite Säule der neuen Richtlinie beschreibt qualitative Anforderungen an die Versicherungsunternehmen, an deren Risikomanagement sowie verschiedenste Dokumentationspflichten. Die dritte Solvency II Säule legt Vorschriften zur Berichterstattung und Offenlegung, sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber der Aufsicht, fest, die zur Markttransparenz und Marktdisziplin in der Versicherungswirtschaft beitragen sollen.
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