ikr: Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren: Bericht und Antrag verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 22. November 2011 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG) verabschiedet. Damit wird die Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates in nationales Recht umgesetzt.
Rechtsmittelrichtlinie
Ziel der umzusetzende EWR-Richtlinie ist, die Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu verbessern. Die Richtlinie sieht insbesondere vor, dass die Vergabebehörden zwischen der Zuschlagsentscheidung und der eigentlichen Vertragsunterzeichnung mindestens zehn Tage verstreichen lassen müssen. Die Einführung dieser "Stillhaltefrist" soll den Bewerbern und Offertstellern die Möglichkeit geben, die Entscheidung zu prüfen und zu bewerten, ob es angemessen ist, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Weiters enthält die Vorlage Regelungen, um die Direktvergaben öffentlicher Aufträge oberhalb der EWR-Schwellenwerte zu vermeiden.
Kontakt:
Stabsstelle öffentliches Auftragswesen
Wendelin Lampert
T +423 236 62 70