ikr: Finanzhaushaltsverordnung durch Regierung verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Dezember 2011 die Finanzhaushaltsverordnung (FHV) verabschiedet. Auf Grundlage des per 1.1.2011 in Kraft getretenen neuen Finanzhaushaltsgesetzes wurden umfangreiche Ausführungsbestimmungen erarbeitet. In erster Linie enthält die FHV Bestimmungen zur Rechnungslegung. Dies sind beispielsweise Definitionen zu den Teilergebnissen der Erfolgsrechnung (Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit, Finanzergebnis und ausserordentliches Ergebnis), zu Inhalt und Darstellung der Jahresrechnung sowie zu Bilanzierungs- und Bewertungsfragen. "Des weiteren werden die Finanz- und Ausführungskompetenzen für die Regierung, die Regierungsmitglieder sowie die Amtsstellen geregelt und die fachlichen Zuständigkeiten festgelegt", so Regierungschef Klaus Tschütscher.
Mit der FHV wird die im Finanzhaushaltsgesetz gelegte Grundlage für die künftige Rechnungslegung des Landes umgesetzt. Die neuen Bewertungsregeln führen zu einer Aufwertung der Landesbilanz um voraussichtlich über CHF 500 Mio. vor allem in den Bereichen Sachanlagen (Grundstücke, Hoch- und Tiefbauten) und Finanzanlagen (Poolanlagen und Beteiligungen des Finanzvermögens). Im Bereich des Finanzvermögens erfolgt die Bewertung künftig zu Marktwerten (bisher nach dem Niederstwertprinzip), während die Sachanlagen des Verwaltungsvermögens zu Anschaffungswerten abzüglich der über eine angenommene, betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer linear verteilten Abschreibungen bilanziert werden (bisher degressive Abschreibung vom Restbuchwert). Die Neubewertung erfolgt gemäss den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes erfolgsneutral und wird im Umstellungszeitpunkt als Neubewertungsreserve im Eigenkapital ausgewiesen. Die Regierung geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass die erstmalige Anwendung der neuen Bestimmungen mit dem Jahresabschluss 2011 erfolgen wird.
Mit der Verabschiedung der FHV kann ein langer Prozess zur Schaffung eines neuen Regelwerks für den ganzen Bereich des Finanzhaushalts auf Ebene der Rechtsvorschriften abgeschlossen werden. Als Folgeprojekt wird eine aus Vertretern der Gemeinden und des Landes zusammengesetzte Arbeitsgruppe untersuchen, inwiefern die Bestimmungen des Gemeindegesetzes in Bezug auf die Rechnungslegung der Gemeindehaushalte in ähnlicher Weise angepasst werden sollten.
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