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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Beitritt zu Schengen/Dublin: gesetzliche Bestimmungen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat die Kundmachungen und die Verordnung über das Inkrafttreten von Verträgen und Gesetzen im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt genehmigt.

Rechtliche Bestimmungen treten in Kraft

Für den Beitritt zu Schengen/Dublin musste Liechtenstein diverse gesetzliche Bestimmungen an die jeweiligen internationalen Rechtsgrundlagen anpassen. Die zu diesem Zweck abgeänderten und zum Teil neu geschaffenen Gesetze und Verordnungen sind grösstenteils bereits in Kraft, wie beispielsweise das Ausländer- oder das Polizeigesetz. Damit zusammenhängend wurden diverse Bestimmungen im Liechtensteiner Recht angepasst, die jedoch erst durch Verordnung der Regierung mit dem vollständigen Beitritt zu Schengen/Dublin am 19. Dezember 2011 in Kraft getreten sind. Die Verordnung über das Inkrafttreten von Bestimmungen des Polizeigesetzes, des Waffengesetzes, des Ausländergesetzes, des Flüchtlingsgesetzes und des Gesetzes über die Amtshaftung im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Schengen-Protokolls wurden von der Regierung genehmigt.

Neuer Rahmenvertrag mit der Schweiz

Gleichzeitig mit der Verordnung über das Inkrafttreten der einzelnen rechtlichen Bestimmungen wurde insbesondere die Kundmachung des Inkrafttretens des Rahmenvertrags mit der Schweiz genehmigt. Dieser Rahmenvertrag ist mit dem vollständigen Schengenbeitritt Liechtensteins am 19. Dezember 2011 in Kraft getreten und regelt die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Christian Blank, Koordination Schengen/Dublin
Te. 236 61 43

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