ikr: Abänderung der landwirtschaftlichen Begriffs- und Anerkennungsverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat am 24. Januar 2012 die Verordnung betreffend die Abänderung der landwirtschaftlichen Begriffs- und Anerkennungsverordnung (LBAV) genehmigt und erlassen. Mit der Änderung des Anhangs 2 in der LBAV wird im Wesentlichen eine Anpassung an die Bestimmungen der schweizerischen Direktzahlungs-Verordnung erreicht. Damit wird gewährleistet, dass in Liechtenstein die gleichen Bestimmungen für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) wie in der Schweiz gelten. Die Änderungen des Anhangs 3 der LBAV entsprechen der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung in der Schweiz und betreffen die Differenzierung der Umrechnungsfaktoren bei Kaninchen.
Kontakt:
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93