ikr: Kein Gesundheitsrisiko: Regierung genehmigt Lockerung der Einfuhr von bestimmten Sprossen, Samen und Bohnen aus Ägypten
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Februar 2012 die Abänderung der Verordnung über ein Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter Sprossen, Samen und Bohnen aus Ägypten genehmigt. Basierend auf neuen Erkenntnissen stuft die EU getrocknete, geschrotete Hülsenfrüchte, geschrotete Sojabohnen sowie geschrotete Ölsamen und ölhaltige Früchte nicht mehr als Gesundheitsrisiko ein.
Lebensmittelsicherheit ist gewährleistet
Im Frühjahr 2011 hatten die EU und die Schweiz zur Elimination des Gesundheitsrisikos, das von Sprossen, Samen und Bohnen ägyptischer Provenienz ausging, zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten Einfuhrverbote erlassen. Die Einfuhrrestriktionen wurden verschiedentlich abgeändert und aktuell bis zum 31. März 2012 verlängert. Getrocknete, geschrotete Hülsenfrüchte, geschrotete Sojabohnen sowie geschrotete Ölsamen und ölhaltige Früchte werden nicht zum Ankeimen verwendet und nicht als Sprossen verzehrt. Sie werden von der EU deshalb nicht länger als Risiko für die Lebensmittelsicherheit angesehen. Parallel zu dieser Erkenntnis erlässt auch die Schweiz einen Rechtserlass zur Harmonisierung der Importbestimmungen.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Dr. Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20