ikr: Abänderung der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV)
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat am 28. Februar 2012 die Verordnung betreffend die Abänderung der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV) genehmigt und erlassen. Mit der Änderung der Verordnung wurde die Partikelfilterpflicht für Baumaschinen der Leistungsklasse von mehr als 18 und bis zu 37 kW neu geregelt. Die Partikelfilterpflicht für solche Maschinen gilt neu ab Baujahr 2015 (bisher 2013).
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Andreas Gstöhl
T +423 236 61 86