ikr: Postulatsbeantwortung zu Rechtsmittelfristen und Gerichtsferien verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat die Postulatbeantwortung zur Vereinheitlichung der Rechtsmittelfristen und der Einführung von Gerichtsferien in anderen Verfahren verabschiedet.
Die Postulanten beantragten bei der Regierung die Prüfung, ob die Rechtsmittelfristen in diversen Verfahrensgesetzen auf vier Wochen vereinheitlicht werden könnten. Zudem wurde um Prüfung gebeten, ob Gerichtsferien, wie sie im Zivilverfahren gelten, auch auf andere Verfahren ausgedehnt werden könnten.
Im Rahmen einer eingehenden Prüfung kommt die Regierung in ihrer Beantwortung zum Ergebnis, dass in Zivil- und Strafverfahren keine Anpassung der Rechtsmittelfristen angezeigt ist, da ein ausgewogenes Fristensystem besteht und insbesondere in Strafverfahren eine Verlängerung des Verfahrens vermieden werden soll. Aus dem gleichen Grund wird im Strafverfahren die Einführung von Gerichtsferien als nicht zweckmässig erachtet. Hingegen wurden in verschiedenen Verwaltungsverfahren unterschiedlich lange Rechtsmittelfristen festgestellt. Die Vereinheitlichung dieser Rechtsmittelfristen auf vier Wochen bei einer gleichzeitigen Einführung von Gerichtsferien würde das Verwaltungsverfahren allerdings über Massen verlängern. Deshalb wird zwischen der Optionen einer Verlängerung der Fristen oder der Einführung von Gerichtsferien abzuwägen sein.
Kontakt:
Ressort Justiz
Hubert Wachter
T +423 236 74 27