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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Eignerstrategie öffentlicher Unternehmen: Stellungnahme der Regierung

Vaduz (ots/ikr) -

Der Landtag soll künftig die Möglichkeit erhalten, die Regierung mit dem Erlass oder der Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien der öffentlichen Unternehmen zu beauftragen.

Parlamentarische Initiative

Im April 2011 wurde von Abgeordneten der Fortschrittlichen Bürgerpartei eine Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen eingereicht. Die Initianten sahen einen Genehmigungsvorbehalt des Landtages für von der Regierung erlassene Eigner- und Beteiligungsstrategien vor. Die Initiative wurde der Regierung vor der abschliessenden Behandlung vom Landtag zur Stellungnahme und Überarbeitung überwiesen.

Neues parlamentarisches Instrument

Die Regierung schlägt in ihrer Stellungnahme im Unterschied zur Initiative die Schaffung eines neuen parlamentarischen Instruments vor. Dem Landtag soll künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, der Regierung einen Auftrag zur Festlegung oder zur Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien öffentlicher Unternehmen zu erteilen. Der Vorschlag der Regierung lehnt sich stark an das schweizerische Modell an, welches ebenfalls Aufträge des Parlaments an den Bundesrat vorsieht. Bei der Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen wird dem Landtag somit ein über seine grundsätzliche Funktion als Gesetzgeber hinausgehendes Mitspracherecht eingeräumt. Der Landtag erfährt dadurch gegenüber der heutigen Situation und gegenüber der Initiativvorlage eine Stärkung seiner Rechte, während die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung zwischen Legislative und Exekutive weitgehend unangetastet bleibt, worin die Regierung den Hauptvorteil der von ihr vorgeschlagenen Lösung sieht.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter
T +423 236 61 14

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