ikr: Vernehmlassungsbericht zum Thema "Art. 180a PGR"
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat einen Vorschlag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über bewilligte Personen nach Art. 180a PGR in die Vernehmlassung gegeben.
Das zentrale Anliegen ist dabei die Etablierung eines umfassenden Aufsichtssystems über die nach Art. 180a PGR berechtigten Personen. Hierzu soll ein Bewilligungssystem eingeführt werden, das sich inhaltlich an den bestehenden Finanzmarktaufsichtsgesetzen orientiert. Damit wird eine zeitgemässe Aufsicht etabliert, die insbesondere den internationalen Anforderungen gerecht wird.
Des Weiteren ist eine Erweiterung des Art. 180a PGR auf juristische Personen vorgesehen. Künftig soll es somit auch juristischen Personen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, Bewilligungsträger nach Art. 180a PGR zu werden.
Schliesslich sollen die in Art. 180a Abs. 3 PGR vorgesehenen Ausnahmen um jene Fälle erweitert werden, in denen eine Verbandsperson der direkten Aufsicht durch die Regierung, einer Gemeinde oder einer anderen Behörde untersteht. Damit können im Sinne einer Steigerung der Rechtssicherheit praktische Einzelfälle besser beurteilt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. April 2012. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Justiz
Heino Helbock
+ 423 236 7425