ikr: Neue Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren in der Alpsaison 2012
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. März 2012 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2012 genehmigt. Damit werden die erforderliche Rechtssicherheit und die allgemeine Verbindlichkeit der für die Sömmerung relevanten Veterinärvorschriften gewährleistet.
Sprachliche und inhaltliche Überarbeitung
Wie bereits in den vergangenen Jahren genehmigte die Regierung auch für die Alpsaison 2012 die für die Sömmerung relevanten Veterinärvorschriften in Form einer Verordnung. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Verordnung sprachlich und inhaltlich überarbeitet und präzisiert. Die allgemein gehaltene Forderung, wonach Sömmerungstiere gesund und körperlich belastbar sein müssen wurde beispielsweise ergänzt, dass die aufgeführten Tiere frei von Krankheiten sein müssen. Zudem dürfen auch keinerlei Anzeichen vorhanden sein, die auf das Auftreten von Krankheiten schliessen lassen.
Kompakte Form
Die befristete Geltungsdauer der Sömmerungsverordnung auf die jeweilige Alpsaison hat den Vorteil, dass die aus tierseuchenpolizeilichen oder anderen Gründen notwendigen Änderungen jeweils vorgenommen werden können. Zudem werden die relevanten Vorschriften dem Zielpublikum in einer aktuellen, kompakten und leicht lesbaren Form angeboten.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin
T +423 236 73 20