ikr: Abschaffung des Qualitätsprädikats "Grand Cru Liechtenstein" - Regierung genehmigt Abänderung der Weinqualitätsverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. April 2012 die Abänderung der Weinqualitätsverordnung (WQV) genehmigt. Dies ist notwendig, da das höchste Qualitätsprädikat "Grand Cru Liechtenstein" und die zu seiner Feststellung tätige Weindegustationskommission (WDK) abgeschafft werden.
Das Ziel der im Jahr 2005 erlassenen Weinqualitätsverordnung war es, die Qualität und Echtheit des Liechtensteiner Weines und damit seine Marktposition zu fördern. Dazu wurden Qualitätsanforderungen an die Weine festgelegt und ein System zur qualitativen Klassierung der Weine etabliert. Die höchste Stufe dieser Klassierung war das Qualitätsprädikat "Grand Cru Liechtenstein", welches für die interessierten Konsumenten mittlerweile ein Begriff ist.
Gesamthaft betrachtet blieb die Anzahl der zur Degustation gemeldeten Weine jedoch deutlich hinter den Erwartungen bei der Einführung des Qualitätssystems zurück. Dieser geringen Nutzung stand ein hoher Aufwand für Organisation und Durchführung der Degustationen durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) gegenüber.
Zudem sprachen sich die Liechtensteiner Winzer selbst mit klarer Mehrheit gegen die amtliche Durchführung einer Weindegustation aus. Sie möchten künftig eine eigene Branchenlösung für die sensorische Beurteilung ihrer Weine einsetzen.
Aus diesen Gründen hat sich die Regierung im Lichte der Haushaltskonsolidierung entschlossen, die staatlich organisierte Weindegustation aufzuheben.
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Ressort Gesundheit
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