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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Reform der Inhaberaktien zur Umsetzung der internationalen Standards

Vaduz (ots/ikr) -

Regierung unterbreitet dem Landtag eine Gesetzesvorlage

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Mai 2012 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird ein weiterer wichtiger Schritt zur vollständigen Umsetzung der internationalen Standards zur Geldwäschereibekämpfung und im Steuerbereich gesetzt.

Zur Umsetzung der geltenden internationalen Standards und der Empfehlungen, welche in Länderüberprüfungsverfahren von internationalen Gremien im Bereich der Geldwäscherei (IWF/Moneyval-Evaluation) und im Steuerbereich (Global Forum Peer Review) an Liechtenstein gerichtet wurden, soll bei Inhaberaktien eine Erhöhung der Transparenz und eine Verbesserung der Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten erfolgen. Die Regierung schlägt mit einer entsprechenden Anpassung des PGR eine Immobilisierung von Inhaberaktien vor.

Inhaberaktien sind beim neu geschaffenen Rechtsinstitut des Verwahrers zu hinterlegen. Die Funktion des Verwahrers, der in der Regel vom Verwaltungsrat der Gesellschaft bestellt wird, ist im Öffentlichkeitsregister einzutragen. Der Verwahrer hat ein Register zu führen, aus dem für jede Inhaberaktie die persönlichen Daten des Inhaberaktionärs, wie Name, Geburtsdatum und Wohnsitz, ersichtlich sind. Auch die Übertragung einer Inhaberaktie muss dem Verwahrer mitgeteilt werden. Das Register ist am Sitz der Gesellschaft aufzubewahren.

Die Verpflichtung zur Hinterlegung von Inhaberaktien beim Verwahrer gilt nicht für börsenkotierte Aktiengesellschaften, da für diese im Börsenhandel spezielle Bestimmungen zur Anwendung gelangen. Mit der vorgeschlagenen Revision des PGR wird sichergestellt, dass die Ausgabe von Inhaberaktien im Einklang mit den geltenden Standards nach wie vor möglich und eine gänzliche Abschaffung dieser Wertpapierart nicht erforderlich ist.

Um einer weiteren Empfehlung des Global Forum im Rahmen des laufenden Peer Review Verfahrens Rechnung zu tragen, wird zudem eine Neuregelung bei den Namenaktien vorgeschlagen. Neben der Verpflichtung zur Führung eines Aktienbuches, in das die Eigentümer der Namenaktien eingetragen werden müssen, wird ein Sanktionsmechanismus eingeführt, der für Verstösse gegen die Pflicht zur Führung des Aktienbuches entsprechende Strafen vorsieht. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden gemeinsam erarbeitet. Die Verbände haben die Vernehmlassungsvorlage der Regierung, welche nun im Wesentlichen unverändert dem Landtag unterbreitet wird, durchwegs begrüsst. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Berichte und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Harald Oberdorfer
Tel. +423 236 6590

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