ikr: Trilateraler Polizeikooperationsvertrag unterzeichnet
Vaduz (ots/ikr) -
Im Rahmen des Innenministertreffens in Liechtenstein vom Montag, 4. Juni 2012, wurde der Vertrag zwischen Liechtenstein, der Schweiz und Österreich über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit unterzeichnet.
Der seit 2001 bestehende trilaterale Polizeikooperationsvertrag regelt seit mehr als zehn Jahren die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit der drei Staaten. In Bezug auf den Umfang war der Vertrag beispielgebend für weitere Polizeikooperationsverträge und bietet auch heute noch eine ausgezeichnete Grundlage für die enge polizeiliche Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung.
Weiterentwicklung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit
Seit der Unterzeichnung des Vertrags fand eine rasante Weiterentwicklung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit statt. Im Rahmen der EURO 08 wurden zudem wertvolle Erkenntnisse über Regelungslücken des Vertrags gewonnen. Die wichtigste Entwicklung stellt jedoch die Beteiligung Liechtensteins und der Schweiz an der Schengener Zusammenarbeit dar. Eine Expertengruppe wurde deshalb beauftragt, den Vertrag inhaltlich eingehend zu prüfen und mögliche Bereiche zur Weiterentwicklung aufzuzeigen. Die Experten kamen zum Schluss, dass der Vertrag revidiert und verschiedene neue Bereiche in den Vertrag aufgenommen werden sollen. Mit der Unterzeichnung des neuen trilateralen Polizeikooperationsvertrags wurde ein bedeutender Meilenstein in der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein, der Schweiz und Österreich gesetzt.
Die Vertragsunterzeichnung fand im Rahmen des Innenministertreffens am Montagnachmittag durch Regierungsrat Hugo Quaderer, der Schweizer Bundesrätin Simonetta Sommaruga sowie der Österreichischen Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner im Polizeigebäude in Vaduz statt.
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