ikr: Wichtige Neuerungen im Bildungsbereich
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2012 verschiedene Verordnungen im Bildungsbereich neu erlassen. Damit setzt die Regierung insbesondere die mit der Revision des Schulgesetzes vom Oktober 2011 beschlossenen Zielsetzungen und Aufträge fristgerecht um. Gesetz und Verordnung treten am 1. August 2012 in Kraft.
Stärkung der Schulautonomie
Einen wichtigen Pfeiler der Schulgesetzrevision bildet die Stärkung der Schulautonomie und damit eine Stärkung der Stellung der Schulleitungen. Diese werden künftig nach dem Staatspersonalgesetz angestellt und besoldet. Damit entfällt der Status des entlasteten Lehrers. Die Kompetenzen werden erweitert, indem den Schulleitungen im Bereich des Schulbetriebs, z.B. im Management, im Absenzen- und Dispensationswesen oder bei Fragen rund um die Aufnahme bzw. Rückstellung in eine Klasse vermehrt eigenständige Aufgaben übertragen werden. Auch in Personalfragen wird die Stellung der Schulleitungen gestärkt. Neu entscheidet über eine Lehreranstellung die Schulleitung (bei Gemeindeanstellungen zusammen mit dem Gemeindeschulrat) im Zusammenwirken mit dem Schulamt. Damit wird die Regierung entlastet, welche nur noch bei allfälligem Dissens zwischen Schulleitung (Gemeindeschulrat) und Schulamt über Lehreranstellungen zu entscheiden hat.
Weiters erfährt die Schulautonomie eine Stärkung in Bezug auf die standortspezifische und individuelle Förderung im Kindergarten und in der Primarschule. Neu wird für jeden Gemeindeschulstandort ein Gesamtkontingent für Ergänzungsunterricht, Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Begabungsförderung und die Spezielle Einschulung (Einführungsklassen, Vorschule) festgelegt. Über die Zuteilung entscheidet die Gemeindeschule innerhalb der Rahmenbedingungen autonom.
Die bis anhin vom Landesschulrat wahrgenommenen Aufgaben werden mit dem Inkrafttreten des revidierten Schulgesetzes an das Schulamt oder an die Schulleitungen übertragen. Damit kann der Landesschulrat aufgelöst werden und es erfolgt ein weiterer wesentlicher Schritt in Richtung weiterer Deregulierung.
Standortbestimmungsgespräch auf der 8. Schulstufe
Mit der Revision des Schulgesetzes hat der Landtag beschlossen, dass auf der 3. Stufe der Ober- und Realschule sowie des Liechtensteinischen Gymnasiums künftig umfassende Standortbestimmungen stattfinden werden. Jede Schülerin, bzw. jeder Schüler hat das Anrecht auf eine umfassende Standortbestimmung im Hinblick auf den weiteren schulischen Werdegang. Diese Neuerung steht in Verbindung mit einer Objektivierung des Übertritts in die Oberstufe des Gymnasiums. Wie bereits im Bericht und Antrag angekündigt, werden auf Verordnungsstufe die Details des Verfahrens festgelegt. Das Standortbestimmungsgespräch ist auf der 3. Stufe des LG nur für jene Schülerinnen und Schüler zwingend, welche einen Notendurchschnitt von 4.3 oder weniger aufweisen. Im Sinne der beschlossenen Schulgesetzrevision enthalten die Verordnungsanpassungen zudem Detailbestimmungen zur Elterninformation und zur Schülerpartizipation.
Anpassungen im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes
Die notwendigen Verordnungsanpassungen wurden auch genutzt, um geplante Massnahmen im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes rechtlich umsetzen zu können. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass ab Sommer 2014 die oberen Richtwerte von Klassengrössen bei der Bildung von Parallelklassen einzuhalten sind. Erst wenn der obere Richtwert überschritten wird, darf jeweils eine neue Parallelklasse gebildet werden. Die bisherige Orientierung an der Durchschnittsklassengrösse entfällt, die Höchstklassengrösse hingegen wird nicht verändert. Im Zuge der Staatshaushaltssanierung erfahren die Subventionen an die Privatschulen eine Kürzung von ca. 5% im Pflichtschulbereich.
In Zukunft ohne Landessschulrat
Die bis anhin vom Landesschulrat wahrgenommenen Aufgaben werden mit dem Inkrafttreten des revidierten Schulgesetzes an das Schulamt oder an die Schulleitungen übertragen. Damit kann der Landesschulrat aufgelöst werden und es erfolgt ein wesentlicher Schritt in Richtung weiterer Deregulierung.
Kontakt:
Schulamt
Arnold Kind, Leiter
T +423 236 67 60