ikr: Bericht und Antrag zur Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Strafprozessordnung verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. August den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) und der Strafprozessordnung verabschiedet.
Im Jahr 2007 empfahl der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Reihe von Änderungen, um das Abwehrsystem Liechtensteins gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken. So wurde mit der Abänderung des SPG im Jahre 2009 ein grosser Teil der Empfehlungen bereits umgesetzt. Die verbleibenden Empfehlungen sind Bestandteil der gegenständlichen Vorlage.
Ein zentraler Punkt der Vorlage betrifft die Regelung der verstärkten Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Personen in oder aus Ländern, deren Sorgfaltspflichtmassnahmen nicht den internationalen Standards entsprechen sowie besonders komplexen Transaktionen und Strukturen. Von Bedeutung ist ferner die Vervollständigung der Sanktionstatbestände einschliesslich einer Entkriminalisierung einer Reihe von Sorgfaltspflichtverstössen durch deren Ausgestaltung als reine Übertretungstatbestände.
Die Vorlage bildet die Grundlage dafür, dass Liechtenstein bei der nächsten, im Juni 2013 stattfindenden Länderevaluation durch den IWF den Nachweis antreten kann, den bisherigen internationalen Standard bei der Geldwäschereibekämpfung sachgerecht umgesetzt zu haben.
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