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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. August 2012 einen Vernehmlassungsbericht zur Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung des Staatspersonals verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert bis 4.Oktober 2012, eine erste Lesung der Vorlage soll noch in dieser Legislaturperiode, konkret im im Dezember-Landtag erfolgen.

Kritische Ausgangslage

Die Regierung legt einen umfassenden Bericht zur aktuellen Lage der Pensionsversicherung für das Staatspersonal vor. Dieser zeigt deutlich die kritische Lage auf, in der sich die Pensionsversicherung befindet. Aufgebaut wird auf den bekannten Zahlen gemäss Abschluss der Pensionsversicherung per 31.12.2011 mit einer Deckungslücke von CHF -205 Mio. und einem Deckungsgrad 75.5%. Diese Situation wurde durch die Anpassung der technischen Grundlagen per 1.1.2012 (Umstellung auf BVG 2010) nochmals um CHF -23.25 Mio. bzw. -2% Deckungsgrad verschärft.

Geplante Massnahmen des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat befasste sich schon seit längerem mit Möglichkeiten, die Probleme der Pensionsversicherung in den Griff zu bekommen und die Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung aus eigenen Stücken zu schaffen. Verschiedene Massnahmen wurde ausgearbeitet. Leider zeigte sich, dass der Stiftungsrat hierbei mit der Zeit an die Grenzen des rechtlich Machbaren stiessen. Die Regierung beschloss deshalb im März 2012, eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Ressorts Präsidium einzuberufen.

Realistisches Bild noch schlechter

Die Arbeitsgruppe erarbeitet zuerst eine realistische Ausgangslage. Dafür wurden verschiedene Berechnungsparameter angepasst (technischer Zinssatz von 4% auf 2.5% gesenkt; Bilanzierung volle Freizügigkeit). Diese Anpassungen führten nochmals zu einer massiven Verschlechterung der Situation, zeigten aber die realen Probleme auf. Die Deckungslücke stieg unter den neuen Voraussetzungen auf CHF -313.6 Mio.

Ziele und Vorgaben

In einem ersten Schritt sollen Massnahmen ergriffen werden, um die Pensionsversicherung zu sanieren. In einem zweiten, zeitgleichen Schritt muss die Situation der dann sanierten Pensionsversicherung gesichert werden. Zudem müssen auch verschiedene rechtliche und strukturelle Fragen geklärt werden.

Sanierung als Aufgabe der Arbeitgeber

Die Sanierung der Pensionsversicherung setzt voraus, dass der Deckungsgrad auf 100% angehoben werden muss. Dies kann durch verschiedene Massnahmen erreicht werden (sofortige Ausfinanzierung, Forderungsanerkennung mit Verzinsung, etc.). Die Regierung schlägt vor, einen Teil der Deckungslücke durch eine Einmaleinlage, den Rest der verzinsten Forderung über 10 Jahre zu bezahlen. Dadurch sollen die Lasten für das Land und die angeschlossen Unternehmen und Institutionen über einen überschaubaren Zeitraum verteilt werden. Konkret bedeutet dies, dass im Jahr 2014 eine Einmaleinlage zu leisten ist, mit Stand per 1.1.2012 wären dies CHF 119.2 Mio. Die restliche Forderung (Stand 1.1.2012: CHF 194.4 Mio.) wird zum technischen Zinssatz verzinst und über 10 Jahre gezahlt. Der Anteil des Landes an diesen Kosten macht ca. 70% (ca. CHF 227 Mio.) aus, die restlichen 30% werden durch die angeschlossenen Unternehmen und Institutionen getragen. Das Land übernimmt dabei neben den Kosten für die Staatsangestellten und Lehrpersonen (teilweise zusammen mit den Gemeinden) die Kosten von angeschlossenen Institutionen, welche ausschliesslich oder zu einem grossen Teil über einen Staatsbeitrag finanziert werden.

Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimaten

Als wichtige Komponente bei der Sicherung der Pensionsversicherung schlägt die Regierung einen Wechsel vom heute geltenden Leistungsprimat zum Beitragsprimat vor. Damit folgt die Regierung dem nationalen und internationalen Trend und wechselt als eines der letzten Unternehmen in Liechtenstein auf den Beitragsprimaten. Durch den Wechsel wird die Pensionsversicherung transparenter und die Finanzierung der Pensionsversicherung wird besser budgetierbar.

Leistungskürzung um 10%

Um die zukünftigen Leistungen mit noch vertretbaren Beitragssätzen finanzieren zu können, müssen die Leistungen der Pensionsversicherung um ungefähr 10% gekürzt. Damit tragen alle Versicherten einen grossen Teil zur Sicherung der Pensionsversicherung für die nächsten Jahre bei. Zudem wird auch eine so genannte Wertschwankungsreserve in den Jahren 2014-2024 aufgebaut. Diese trägt dazu bei, eine zukünftige Unterdeckung der Pensionsversicherung unter normalen Umständen zu verhindern. Dazu werden Mittel geäufnet, um schlechte Kapitalergebnisse zu kompensieren und den Deckungsgrad zu stabilisieren. Die auf 10 Jahre befristete Finanzierung dieser Wertschwankungsreserve erfolgt über einen Sicherungsbeitrag, der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird.

Ausgleichsmassnahmen

Um für einen Teil der Versicherten die grössten Folgen der Leistungsanpassung abzufedern, schlägt die Regierung Ausgleichmassnahmen vor. Mit diesen werden die Jahrgänge 1964 und älter entlastet. Für die Jahrgänge 1954 und älter werden zudem mit einer speziellen Übergangsregelung die Folgen dieser Revision ganz oder teilweise kompensiert.

Auch Rentner tragen bei

Neben den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern werden auch die Rentner zur Sicherung der Pensionsversicherung beitragen. Zum einen wird neu geregelt, dass die Teuerung auf den laufenden Renten nur noch ausgeglichen wird, wenn die entsprechenden finanziellen Mittel in der Pensionsversicherung vorhanden sind. Zudem soll durch einen gestaffelten Beitrag, der direkt der Rente abgezogen wird und durch einen Grundfreibetrag sozial ausgestaltet wird, befristet auf 10 Jahre zum Aufbau der Wertschwankungsreserve beigetragen werden. Die Regierung ist sich bewusst, dass es sich bei der Beteiligung der Rentner um ein ungewöhnliches Mittel handelt. Sie ist aber davon überzeugt, dass dies notwendig und richtig ist.

Neue gesetzliche Grundlage

Neben diesen Massnahmen zur Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung soll zudem auch die Struktur angepasst werden. So soll das bisher geltende Spezialgesetz betreffend die Pensionsversicherung für das Staatspersonal aufgehoben und durch ein Rahmengesetz ersetzt werden. Grundsätzlich wird die neue Pensionsversicherung des Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge unterstellt und damit den anderen im Land tätigen Pensionsversicherungen gleichgestellt.

Finanzielle Folgen

Die finanziellen Folgen der Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung sind hoch. Das land wird für seinen Anteil in den Jahren 2014 bis 2024 insgesamt CHF 267 Mio. aufbringen müssen. Zudem müssen auch die angeschlossenen Unternehmen ihre jeweilige Deckungslücke tragen.

Harte, aber notwendige Vorlage

Regierungschef Klaus Tschütscher zu dieser Vorlage: "Die Regierung ist sich bewusst, dass diese Vorlage in den heutigen Zeiten des angeschlagenen Staatshaushalts nicht auf grosse Gegenliebe stossen wird. Trotzdem muss die Sanierung der Pensionsversicherung angegangen werden. Wird nichts unternommen, wird das Loch ständig weiterwachsen. Das vorgeschlagene Paket ist meiner Meinung nach ausgewogen und verlangt von allen Beteiligten grosse Opfer. Es ist aber notwendig, um das seit Jahren diskutierte Problem der staatlichen Pensionsversicherung zu lösen."

Kontakt:

Peter Beck, persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs
T +423 236 64 40

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