ikr: Bericht und Antrag zur Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. November 2012 den Bericht und Antrag zur Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) zu Handen des Landtags verabschiedet. Die Regierung wird mit dieser Vorlage das seit langem vorherrschende Thema der staatlichen Pensionsversicherung einer Lösung zuführen. Im Bericht und Antrag stellt die Regierung ein realistisches Bild der Lage der Pensionsversicherung dar. Gleichzeitig zeigt sie auf, wie die Probleme der Vergangenheit und Gegenwart gelöst werden können und wie die Pensionsversicherung gleichzeitig für die Zukunft fit gemacht werden kann.
Wertvolle Beiträge im Rahmen der Vernehmlassung
An der Vernehmlassung, die diesem Bericht und Antrag vorausging, haben sich insgesamt 52 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligt. Diese breite Beteiligung ist sehr wertvoll für den Bericht und Antrag, kann dadurch doch gewährleistet werden, dass viele Meinungen und Vorschläge gehört und wo immer möglich verarbeitet wurden.
Sanierung durch die Arbeitgeber
Die Regierung hält weiterhin am Vorschlag fest, die Deckungslücke der PVS in Höhe von CHF 331 Mio. durch die Arbeitgeber auszufinanzieren. Mittels einer Forderungsanerkennung der 39 angeschlossenen Unternehmen und Institutionen wird die Pensionsversicherung per 1.1.2014 wieder zu 100 Prozent gedeckt sein. Die Finanzierung dieser Forderung selber erfolgt dann über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren und ist zum technischen Zinssatz zu verzinsen. Die Erhöhung der Deckungslücke um CHF 17.7 Mio. gegenüber der Vernehmlassung ergibt sich aus einer Neubewertung der Deckungslücke der Pensionsbezügerinnen und Pensionsbezüger. Durch diese Neubewertung kann eine Quersubventionierung durch die Versicherten verhindert werden. Die laufenden Beitragsprozente werden damit nachhaltig gesenkt, was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entlastet.
Neue Übergangslösung
Um die PVS in ein Modell zu überführen, das auch in Zukunft bestehen kann, schlägt die Regierung den Wechsel vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat vor. Das Beitragsprimat basiert darauf, dass jeder Versicherte für sich persönlich ein Altersguthaben anspart. Dieses Modell ist in fast allen Unternehmen in Liechtenstein üblich und wird auch bei den öffentlichen Pensionskassen in der Schweiz vermehrt eingesetzt. Als weitere Massnahme zur Zukunftssicherung sollen die Leistungen für die Versicherten um maximal zehn Prozent gekürzt werden. Durch diese Leistungskürzung tragen die Versicherten mit einem Beitrag von ca. CHF 200 Mio. zur Zukunftssicherung der Pensionsversicherung bei. Im Gegensatz zur Vernehmlassung wurde die Kürzung für Versicherte mit mindestens fünf Beitragsjahren auf maximal zehn Prozent beschränkt. Dies deshalb, weil die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Lösung mit Kürzungen bis zu 25 Prozent als ungerecht kritisiert worden ist. Die Kosten dieser Übergangsregelung betragen CHF 51 Mio. und werden neu von den Arbeitgebern und den Versicherten durch einen Solidaritätsbeitrag gemeinsam getragen. Auf eine in der Vernehmlassung noch vorgesehene Finanzierung einer Wertschwankungsreserve für die Versicherten wird aber verzichtet.
Aufbau einer Wertschwankungsreserve
Auch die Pensionsbezügerinnen und Pensionsbezüger werden einen Beitrag zur Sanierung und Sicherung der PVS leisten. Ihnen wird der Teuerungsausgleich künftig nur noch dann gewährt, wenn die notwendigen Mittel in der Pensionsversicherung vorhanden sind. Ausserdem tragen sie durch Sicherungsbeiträge zum Aufbau einer Wertschwankungsreserve bei.
"Ein schwieriges Projekt für alle Beteiligten"
"Es ist uns klar, dass es für viele Betroffene nicht einfach ist, diese Massnahmen nachzuvollziehen und zu verschmerzen", sagte Regierungschef Klaus Tschütscher an der Medienorientierung zur Sanierung und Sicherung der PVS. Die vorgeschlagene Variante sei aus Sicht der Regierung jedoch die bestmögliche Lösung für alle, auch wenn sie viel Verständnis von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes fordere. "Mit dieser Lösung stellen wir die PVS endlich auf eine gesunde Finanzierungsgrundlage. Damit wird sichergestellt, dass künftig nicht noch höhere Beiträge gesprochen werden müssen, um die Pensionsversicherung zu sanieren", sagte Klaus Tschütscher.
Aufarbeitung der Vergangenheit
Wie die Vernehmlassung zur Sanierung und Sicherung der PVS zeigte, ist das Verständnis auf allen Seiten vorhanden, dass die Probleme der Pensionsversicherung dringend einer Lösung zugeführt werden müssen. Gleichzeitig wurde aber auch immer wieder die Frage nach dem "Warum?" gestellt. Um zu klären, wie die staatliche Pensionsversicherung überhaupt in eine derartige Situation geraten konnte, hat die Regierung deshalb zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission des Landtages einen Bericht zur Untersuchung der letzten zehn Geschäftsjahre der Pensionsversicherung in Auftrag gegeben. Die ersten Ergebnisse der von der Swisscanto Vorsorge AG in Zürich vorgenommenen Untersuchung werden Anfang Dezember 2012 vorliegen.
Knapper Zeitplan notwendig
Wie Regierungschef Klaus Tschütscher betonte, hat die Regierung alles unternommen, damit der Bericht und Antrag zur Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung im Dezember das erste Mal im Landtag behandelt werden kann. Sie möchte damit sicherstellen, dass eine zweite Lesung Anfang 2013 möglich ist und die neue Regelung bereits per 1. Januar 2014 in Kraft treten könnte. "Wir hoffen, dass wir diesen Zeitplan einhalten können. Falls nicht, riskieren wir, dass die Pensionsversicherung in eine noch grössere Unterdeckung rutscht und die Lösung des Problems immer schwieriger wird", erklärte der Regierungschef.
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Ressort Präsidium/Finanzen
Peter Beck, persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs
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