ikr: Aufruf zur Abschaffung der Todesstrafe
Vaduz (ots/ikr) -
Am Donnerstag, 10. Oktober, ist Welttag gegen die Todesstrafe. Die Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe gehören im Menschenrechtsbereich zu einer Priorität der liechtensteinischen Aussenpolitik. Aus Anlass des Welttages gegen die Todesstrafe soll daher auf das Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe ohne Einschränkungen, das heisst unter allen Umständen und in allen Regionen der Welt, aufmerksam gemacht werden. "Die Todesstrafe ist unvereinbar mit der Achtung der Menschenrechte und der menschlichen Würde", erklärt Aussenministerin Aurelia Frick. "Zusammen und geschlossen müssen wir für die Abschaffung der Todesstrafe plädieren, denn diese Praxis hat im 21. Jahrhundert keine Berechtigung mehr."
Liechtenstein hat auf Aussenminister-Ebene bereits 2012 zusammen mit Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und der Schweiz einen gemeinsamen Aufruf zur Abschaffung der Todesstrafe ausgearbeitet. Aufgrund der zentralen Rolle des Europarats und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Kampf gegen die Todesstrafe haben die sechs Länder dieses Jahr in Strassburg eine gemeinsame Erklärung ausgearbeitet, welche von insgesamt 42 Staaten mitgetragen wurde.
Der Welttag gegen die Todesstrafe wurde vor zehn Jahren, am 10. Oktober 2003, zum ersten Mal begangen. Über 130 Staaten haben mittlerweile die Todesstrafe abgeschafft oder beachten ein Moratorium. Noch immer verbleiben aber rund 50 Staaten, welche die Todesstrafe derzeit anwenden.
Gemeinsamer Aufruf zur Abschaffung der Todesstrafe (10. Oktober 2013)
Gerechtigkeit, die tötet, ist keine Gerechtigkeit. In der Überzeugung, dass die Todesstrafe an sich unmenschlich ist, lehnen die hier vertretenen 42 Unterzeichnerstaaten ihre Anwendung unter allen Umständen und überall auf der Welt ab. Die Todesstrafe stellt nicht nur einen nicht hinnehmbaren Affront gegen die Würde des Menschen dar, ihre Anwendung geht auch mit zahlreichen Verletzungen der Menschenrechte der Verurteilten und ihrer Familien einher. Außerdem wirkt sich die Todesstrafe nicht positiv auf die Verbrechensverhütung und die Sicherheit aus und macht keineswegs den Schaden wieder gut, den die Opfer und ihre Familien erlitten haben. Mit dieser Überzeugung gewappnet nehmen wir die Gelegenheit aus Anlass des 11. Internationalen Tages gegen die Todesstrafe wahr, um unser unermüdliches Engagement für die Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe in Europa und in der ganzen Welt zu bekräftigen.
Ziel unseres Aufrufs ist es nicht, anderen Vorhaltungen zu machen, sondern unsere Erfahrungen und unsere Überzeugungen mitzuteilen. Wenn uns die Geschichte der Abschaffung der Todesstrafe in unseren Ländern etwas gelehrt hat, dann dies, dass der Weg dahin lang und steinig ist. Die Todesstrafe wurde nicht über Nacht aufgehoben. Ihre Abschaffung wurde einzig als Ergebnis einer zunehmenden Bewusstseinsbildung und einer unablässigen gemeinsamen Anstrengung Realität. Die Zahl der Hinrichtungen ging durch diese hartnäckigen Bemühungen allmählich zurück, die Liste der mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechen wurde eingegrenzt, das Rechtswesen wurde transparenter, de facto wurden Moratorien für Hinrichtungen erreicht, und so verschwand die Todesstrafe - allmählich - ganz. Heute geht es darum, in den Ländern, die im Namen der Gerechtigkeit heute noch die Todesstrafe anwenden, dieselben Etappen zu durchschreiten.
Die zur Abschaffung der Todesstrafe erforderliche Entschlossenheit muss sowohl von Staaten als auch vom Einzelnen an den Tag gelegt werden, und auch dies ist eine Botschaft unseres heutigen gemeinsamen Aufrufs. Der Weg zur Abschaffung der Todesstrafe wurde nicht von geschlossenen Gesellschaften oder Ländern beschritten, die vom Rest der Welt abgeschottet waren. Dass die Todesstrafe in Europa heute fast gänzlich abgeschafft ist, verdanken wir einer fundierten Diskussion und einem stetigen Gedankenaustausch zwischen unseren Ländern und Gesellschaften.
Der Europarat und die Europäische Menschenrechtskonvention haben als Katalysatoren für diesen regionalen Trend weg von der Todesstrafe fungiert und es möglich gemacht, dass dieser sich über Europa hinaus ausbreitet. Das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 13 zu dieser Konvention (Protokoll über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe) vor 10 Jahren ist hierfür ein herausragendes Beispiel. Heute vertreten wir 42 Unterzeichnerstaaten der insgesamt 44 Staaten welche das Protokoll Nr. 13 ratifiziert haben, und wir rufen alle Mitgliedstaaten des Europarats, die dies noch nicht getan haben, dringend auf, es uns gleich zu tun. Wir appellieren eindringlich an den letzten europäischen Staat, der die Todesstrafe noch anwendet, sich einem weltweiten Moratorium betreffend die Todesstrafe als erstem Schritt auf dem Weg zu ihrer Abschaffung anzuschließen.
Der Fall Europa zeigt, welche grundlegende Rolle regionale und multilaterale Organisationen für die Abschaffung der Todesstrafe spielen. Ihre Abschaffung durch zahlreiche Staaten in Amerika, Afrika und Asien verdeutlicht den weltumspannenden Charakter dieses Kampfes. Sie zeigt auch, dass ein starkes politisches Signal sowie die Mitwirkung der ganzen Gesellschaft an diesen Anstrengungen vonnöten sind. In diesem Sinne müssen wir die Dynamik des 5. Weltkongresses gegen die Todesstrafe, der im Juni dieses Jahres in Madrid stattfand, nutzen. Wir erinnern heute an diese Grundsätze, da wir im Prozess der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe in eine entscheidende Phase eintreten. Heute lassen nur noch etwa 50 Länder die Todesstrafe zu, während es vor 20 Jahren fast doppelt so viele waren. Wie die Resolutionen der Vereinten Nationen zeigen, unterstützt eine immer größer werdende Mehrheit von Staaten die Verhängung eines weltweiten Moratoriums betreffend die Todesstrafe. Angesichts dieser positiven Entwicklung dürfen wir darauf hoffen, dass die nächsten Generationen in einer Welt ohne Todesstrafe leben werden, und sie spornt uns in unseren gemeinsamen Bemühungen an, Länder auf dem Weg zur weltweiten Abschaffung zu unterstützen.
Die folgenden Aussenminister unterschreiben diesen gemeinsamen Aufruf zur Abschaffung der Todesstrafe:
Ditmir Bushati (Albanien), Gilbert Saboya Sunyé (Andorra), Didier Reynders (Belgien), Zlatko Lagumdzija (Bosnien und Herzegovina), Kristian Wigenin (Bulgarien), Villy Sovndal (Dänemark), Guido Westerwelle (Deutschland), Nikola Poposki (EJR Mazedonien), Urmas Paet (Estland), Erkki Tuomioja (Finnland), Laurent Fabius (Frankreich), Evangelos Venizelos (Griechenland), Eamon Gilmore (Irland), Gunnar Bragi Sveinsson (Island), Emma Bonino (Italien), Vesna Pusic (Kroatien), Edgars Rinkevics (Lettland), Aurelia Frick (Liechtenstein), Linas Antanas Linkevicius (Litauen), Jean Asselborn (Luxemburg), George Vella (Malta), Natalia Gherman (Moldawien), José Badia (Monaco), Igor Luksic (Montenegro), Frans Timmermans (Niederlande), Espen Barth Eide (Norwegen), Michael Spindelegger (Österreich), Rui Machete (Portugal), Titus Corlațean (Rumänien), Pasquale Valentini (San Marino), Carl Bildt (Schweden), Didier Burkhalter (Schweiz), Ivan Mrkic (Serbien), Miroslav Lajcak (Slowakei), Karl Erjavec (Slowenien), José Manuel García-Margallo (Spanien), Jan Kohout (Tschechien), Ahmet Davutoglu (Türkei), Leonid Koschara (Ukraine), Janos Martonyi (Ungarn), William Hague (Vereinigtes Königreich) und Ioannis Kasoulides (Zypern).
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Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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